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Teilweise Rückzahlung eines Einmalbeitrags für eine vom anderen Ehegatten abgeschlossene Rentenversicherung nicht erbschaftsteuerbar

Dr. Armin Pahlke
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Leitsatz

Erhält ein Ehegatte vereinbarungsgemäß einen Teil des Einmalbeitrags, den er für eine vom anderen Ehegatten abgeschlossene Rentenversicherung gezahlt hatte, von dem Versicherungsunternehmen erstattet, weil der andere Ehegatte verstorben ist, bevor die geleisteten Rentenzahlungen die Höhe des Einmalbeitrags erreicht haben, unterliegt der Erstattungsbetrag nicht der Erbschaftsteuer.

 

Normenkette

§ 3 Abs. 1 Nr. 4, § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

 

Sachverhalt

Die Ehefrau (E) des Klägers schloss im Juli 2003 bei der B-Lebensversicherung einen Rentenversicherungsvertrag gegen einen einmaligen Gesamtbeitrag von 150.000 EUR ab. Den Beitrag entrichtete der Kläger. Die Rente sollte gezahlt werden, solange E lebt. Für den Fall, dass E verstirbt, bevor die gezahlte Rente den Beitrag erreicht, wurde vereinbart, dass B den Unterschiedsbetrag an den Kläger zurückzahlt. E verstarb im Mai 2006 und wurde vom Kläger allein beerbt. Er erhielt zudem von B den für die Rentenversicherung gezahlten Beitrag (abzüglich der gezahlten Renten) von 126.148 EUR erstattet.

Das FA berücksichtigte bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer diesen Betrag als Erwerb nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Einspruch und Klage blieben erfolglos. Das FG sah die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG als erfüllt an, weil der Kläger aufgrund des von B mit E geschlossenen Versicherungsvertrags die vereinbarte Versicherungssumme von 126.148 EUR erhalten habe. Für die Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG sei unerheblich, dass der Kläger den Versicherungsbeitrag gezahlt habe (FG Düsseldorf, Urteil vom 23.3.2011, 4 K 2354/08 Erb, Haufe-Index 2754139).

 

Entscheidung

Dem ist der BFH nicht gefolgt. Er hat aufgrund des vom Kläger selbst entrichteten Versicherungsbeitrags die Besteuerungsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG ve...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Teilweise Rückzahlung des von einem Ehegatten gezahlten Einmalbeitrags für eine vom anderen Ehegatten abgeschlossene Rentenversicherung nach dessen Tod nicht erbschaftsteuerbar Leitsatz (amtlich) ...

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