Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Steuerbefreiung bei Leistungen von Gesundheitsfachberufen (zu § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG)

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Überblick

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei. Nachdem sich in den letzten Monaten schon einzelne Oberfinanzdirektionen bzw. Landesfinanzbehörden zu der Frage der Steuerbefreiung bei Leistungen von Physiotherapeuten geäußert hatten, stellt jetzt das BMF klar, dass Leistungen von Gesundheitsfachberufen nur dann steuerfrei sein können, wenn ihnen eine ärztliche Verordnung zugrunde liegt.

 

Kommentar

Die rechtliche Problematik

Steuerbefreit sind aus sozialen Gründen Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden. Eine heilberufliche Leistung liegt aber nur dann vor, wenn es sich um eine Leistung handelt, bei der ein therapeutischer Zweck im Vordergrund steht. Nach der Rechtsprechung des EuGH[1] fallen unter die Heilbehandlung:

  • Vorbeugung,
  • Diagnose,
  • Behandlung und
  • so weit wie möglich Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen.
Praxis-Tipp

Maßnahmen, die nur der Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens dienen, sind keine Heilbehandlungen. Nicht entscheidend ist in diesem Fall, ob die Leistung von einem Angehörigen eines Heilberufs erbracht wird.

Werden Leistungen ausgeführt, die sowohl medizinischen Zwecken dienen können, aber auch dem Wohlbefinden dienen können, kann eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG nur in Betracht kommen, wenn die Leistung nach ärztlicher Verordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt wird.

Die Anweisung des Bundesministeriums der Finanzen

Wichtig

Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.14.1 und Abschn. 4.14.4 UStAE.

Das BMF stellt in seinem Schreiben durch Änderung in Abschn. 4.14.1 kl...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Umsatzsteuer enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere in der Haufe Group Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren