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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 33 [ab Kalenderjahr 2025] Erlass wegen wesentlicher Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft

Prof. Dr. Franz Jürgen Marx
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[Fassung bis 31.12.2024]

Schrifttum:

Eisele, Grundsteuerreform: Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025 – Koordinierte Ländererlasse v. 22.6.2022, NWB 2022, S. 2190; Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Geiger, GrStG, Kommentar, Loseblatt, München; Grootens, Grundsteuergesetz, Kommentar, 2. Aufl., Herne 2022; Haase/Jachmann, Beck’sches Handbuch Immobiliensteuerrecht, 2. Aufl., München 2020; Homburg, Allgemeine Steuerlehre, 7. Aufl., München 2015; Hubert, Die Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025, StuB 2022, 681; Hubert, Erlass der Grundsteuer in bestimmten Fällen, StuB 2023, 25; Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, Loseblatt, Köln; Löhr, Entwurf zum Grundsteuer-Reformgesetz, DStR 2019, 1435; Mannek, Die große Grundsteuer-Reform 2020, 2020; Rössler/Troll, Bewertungsgesetz, Kommentar, Loseblatt, München; Ritzer, Wesentliche Ertragsminderung als Rechtsgrund, NWB 2013, 4047; Roscher, GrStG, Kommentar (zitiert als Roscher, eKomm); Roscher, GrStG-Kommentar, Erstkommentierung zum reformierten Grundsteuergesetz mit Bewertungsrecht v. 26.11.2019, Freiburg 2020 (zitiert als Roscher, GrStG-Reform); Tipke/Lang, Steuerrecht, 24. Aufl., Köln 2021; Troll/Eisele, Grundsteuergesetz, Kommentar, 12. Aufl., München 2021.

A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Einordnung in die Erlasstatbestände

 

Rz. 1

[Autor/Stand] § 33 GrStG ist Teil des vierten Abschnitts des Grundsteuergesetzes und regelt den Erlasstatbestand bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. Die Norm hat als Spezialregelung Vorrang vor den allgemeinen Billigkeitsregelungen der §§ 163, 227 AO hat, deren Anwendung jedoch nicht ausgeschlossen ist.[2] Der Gesetzgeber versteht die reformierte Grundsteuer weiterhin als eine Sollertragsteuer, die an den Grundbesitz mit der Möglichkeit einer ertragbringenden Nutzung und damit an eine Leistungsfähigkeit anknüpft.[3] Pers...

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