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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 147 Sonderfälle

Dipl.-Finw. (FH) Wilfried Mannek
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Literatur:

Behrendt/Wischott, Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage in den Fällen des § 147 BewG bei Umwandlungen i.S. des UmwG, DStR 2009, 1512–1518; Birgel, Bedarfsbewertung: Abschaffung der sog. "Mischbewertung" von Gebäuden, UM 2004, 195–197; Brüggemann, Bewertung von Grundstücken nach § 146 BewG und § 147 BewG, ErbBstg 2008, 311–314; Christoffel, Bewertung von Betriebsgrundstücken bei Personen- und Kapitalgesellschaften, GmbHR 1998, 74; Christoffel, Die neue Grundstücksbewertung, GuG 1997, 65; Christoffel, Gesetzgebungsübersicht, Änderungen des Bewertungsgesetzes, ErbBstg 2006, 258–265; Christoffel, Neues zur Grundstücksbewertung, Erbfolgebesteuerung 2003, 143; Christoffel/Weinmann, Erbschaft, Schenkung, Immobilien und das Finanzamt, Freiburg 1999, Rz. 399 f.; Dötsch, Im Jahressteuergesetz 2007 enthaltene Änderungen des Bewertungsgesetzes, jurisPR-SteuerR 5/2007 Anm. 4; Eisele, Die Bedarfsbewertung des Grundbesitzes, NWB Fach 10, 1379; Eisele, Die Rückwirkung der ErbStR 2003 in Fällen der Mischbewertung, Information StW 2004, 63–65; Forwold, Betriebsaufspaltung, BB 1999, 1300; Fumi, Ermittlung der üblichen Miete bei der Bedarfsbewertung, EFG 2007, 95–96; Fumi, Feststellung des Grundbesitzwertes eines Badeparks mit Schallschutzvorrichtungen und des Grundbesitzwertes von Elektrizitäts- und Gasversorgungsanlagen, EFG 2006, 246–247; Grootens, Ermittlung des Bodenwerts bei der Grundbesitzbewertung, Ableitungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung, ErbStB 2011, 113–117; Halaczinsky, Änderungen des Erbschaftsteuerrechts durch das Jahressteuergesetz 1997 – einschließlich der Änderungen des Bewertungs- und Vermögensteuerrechts, NWB Fach 10, 731; Halaczinsky, Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003, NWB Fach 10, 1437; IWW, Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, Nordkirchen 1997; Jansen, Rückwirkende Anwendung von Abschn. 178 Abs. 8 ErbStr – Abschaffung der so genannten Mischbewertung, ZEV 2004, 66; Koch, Die Mischbewertung wird abgeschafft, ErbBstg 2003, 25–27; Krause, Hebeln die Gutachterausschüsse die Grundbesitzbewertung aus? BFH urteilt: Ohne Bodenrichtwerte keine Grundbesitzwertfeststellung, NWB-EV 2011, 27–30; Langenmayer/Dreßler, Keine erbschaft- und schenkungsteuerliche Bewertung von Grundstücken nach vereinbarter Miete bei Betriebsaufspaltung – neue Rechtsprechung, DStR 2002, 1555; Moench/Höll, Die neue Erbschaftsteuer, Neuwied 1997; Noll, Aktuelles Beratungs-Know-how Erbschaftsteuerrecht, DStR 2005, 54–56; Reppenhagen, Die Bedarfsbewertung von Grundstücken und Betriebsgrundstücken ab dem 1.1.1996 bzw. 1.1.1997, INF 1997, 129, 168; Rümelin, Fälle zur Bewertung von Grundbesitz (§§ 138 ff. BewG) ab dem 1.1.2007, SteuerStud 2007, 343–352; Strahl, Jahressteuergesetz 1997: Änderungen und Beratungshinweise, KÖSDI 1997, 10991; Teß, Die Neuregelungen des Jahressteuergesetzes 1997 zur Grundbesitzbewertung und bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, DSWR 1997, 53; Thiel, Die neue Erbschaft- und Schenkungsteuer, DB 1997, 64; Wagner/Köhler, Anmerkung zu einer Entscheidung des BFH (Beschl. v. 2.3.2011 – II R 23/10, ZfIR 2011, 420) zur Verfassungswidrigkeit der Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten, ZfIR 2011, 430–431; Weinmann, Bewertung bebauter Grundstücke in Sonderfällen (§ 147 BewG), ZEV 1997, 411–412; Weinmann, Das neue Erbschaftsteuerrecht 1997, München 1997; Weinmann, Grundstücksbewertung für Erbschaftsteuerzwecke unter Berücksichtigung der gleich lautenden Ländererlasse, ZEV 1997, 359; Weinmann/Geck, Die neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien/-Hinweise 2003, ZEV 2003, 185; Wittmann, Neuregelung der Besteuerung von Grundbesitz für die Erbschaftsteuer ab dem 1.1.1996, BB 1997, 548; Wolf, Probleme der neuen Bedarfsbewertung von Immobilien für Zwecke der Erbschaftsteuer, DStR 1997, 349.

A. Bewertung von Sonderfällen

I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

1. Jahressteuergesetz 1997

 

Rz. 1

[Autor/Stand] Das Bewertungsverfahren für Sonderfälle des § 147 BewG ist durch das Jahressteuergesetz 1997[2] als Bemessungsgrundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer eingeführt worden. Nach dem Beschluss des BVerfG v. 22.6.1995[3] war es ab dem 1.1.1996 nicht mehr zulässig, die bis dahin für Grundstücke maßgebenden Einheitswerte als Bemessungsgrundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer heranzuziehen. Das BVerfG hatte entschieden, dass § 12 Abs. 1 und Abs. 2 ErbStG mit GG Art. 3 Abs. 1 insofern unvereinbar ist, als er auf die Regeln des Bewertungsgesetzes verweist, die Kapitalvermögen (festverzinsliche Wertpapiere und Aktien) zu Gegenwartswerten ansetzen, obwohl sie den Grundbesitz in den Vergangenheitswerten des zum 1.1.1964 festgestellten Einheitswertes erfassen. Bei der erforderlichen Neuregelung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage hatte der Gesetzgeber nach der Vorgabe des BVerfG zu beachten, dass sich die Belastung durch die Erbschaftsteuer aus dem Zusammenwirken von Bemessungsgrundlage und Steuersatz ergibt.

 

Rz. 2

[Autor/Stand] Aufgrund des Beschlusses des BVerfG v. 22.6.1995[5] zur Erbschaftsteuer musste der Gesetzgeber die bis dahin geltende Einheitsbewertung des Grundverm...

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