Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / II. Fortschreibung bei Änderung des Gesamtwerts

Dipl.-Finw. (FH) Wilfried Mannek
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 156

[Autor/Stand] Der Gesamtwert für das Grundstück, von dem bei Ermittlung der Einheitswerte der beiden wirtschaftlichen Einheiten auszugehen ist (§ 92 Abs. 1 BewG), kann sich durch Änderung des tatsächlichen Zustandes des Grundstücks (Anbau, Umbau usw.) ändern. Eine solche Änderung ist – auch wenn der Gesamtwert nur eine Rechnungsgröße für die Ermittlung der Einheitswerte der wirtschaftlichen Einheiten des Erbbaurechts und des belasteten Grundstücks ist (vgl. Rz. 1 f. und 31 f.) – auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung dann von Bedeutung, wenn dadurch die Wertfortschreibungsgrenzen des § 22 Abs. 1 Nr. 1 BewG überschritten werden. Dies ist der Fall, wenn der Gesamtwert, der sich für den Beginn eines Kalenderjahres ergibt, von dem Gesamtwert des letzten Feststellungszeitpunktes um das in § 22 Abs. 1 Nr. 1 BewG bezeichnete Maß abweicht. Bei diesem Vergleich sind die Gesamtwerte wie die Einheitswerte nach § 30 BewG auf volle 100 DM nach unten abzurunden; anschließend erfolgt die Umrechnung des Einheitswerts in Euro sowie die Abrundung auf volle Euro (§ 30 BewG). Denn nur bei Vorliegen dieser Voraussetzung können die Einheitswerte der wirtschaftlichen Einheiten des Erbbaurechts und des belasteten Grundstücks fortgeschrieben werden (§ 92 Abs. 7 Sätze 1 u. 2 BewG). Dabei kommt es nicht darauf an, ob auch die neuen Werte der beiden wirtschaftlichen Einheiten von den für sie auf den letzten Feststellungszeitpunkt festgestellten Einheitswerten um die Wertfortschreibungsgrenzen des § 22 Abs. 1 Nr. 1 BewG abweichen. Die Frage einer Wertfortschreibung der Einheitswerte der wirtschaftlichen Einheiten des Erbbaurechts und des belasteten Grundstücks wegen Änderung des Gesamtwertes beurteilt sich also nicht nach den einzelnen Teilen des Gesamtwertes, die auf die beiden wirts...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Anhang 2: Verwaltungsanweisungen / 2.38 Übergangsregelung für Förderbetriebsstätten (§ 38 BsGaV)
    1
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 31.7.2025) / 2.12 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 31.7.2025) / 2.29 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)
    1
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 2a ... / a) Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA und nationale Vorschriften
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände / 1.5 Unzulässigkeit der Vertretung
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 193 Zulässigkeit einer Außenprüfung / 1.1 Inhalt
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 369 Steuerstraftaten / 6.3 Objektiver Tatbestand
    1
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / E. Feststellungserklärung
    1
  • Amtshaftungsanspruch gegen die Finanzverwaltung / 5.2 Haftung der EU-Staaten für legislatives Unrecht
    0
  • Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss / 3.4.2 Bilanzpolitik im Hinblick auf den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit
    0
  • Cloer/Hagemann, AStG § 13 AStG Beteiligung an Kapitalanl ... / 2.3.1 REIT-Gesellschaft
    0
  • Compliance-Gefährdungsanalyse: Risiken identifizieren, G ... / 3 Risikofragebögen und Aktionsplan zur Risikominimierung
    0
  • Die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil (Er ... / 3. Insbesondere die Testamentsvollstreckung bei Vererbung eines Kommanditanteils an einen bereits an der KG beteiligten Gesellschafter
    0
  • Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 3.3 Begünstigte Anteilsveräußerungen und vergleichbare Vorgänge (§ 8b Abs 2 S 1 bis 3 KStG)
    0
  • Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / Ausgewählte Literaturhinweise:
    0
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG ( ... / aa) Splitting-Verfahren/verwitweter Steuerpflichtiger
    0
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 12 Bewertung / 2 Allgemeine Bewertungsvorschriften (§ 12 Abs. 1 ErbStG)
    0
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 3 Erwerb von Todes wegen / 3 Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG)
    0
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 1 Steuerberechtigte / 1.2 Verfassungsrechtliche Grundlagen
    0
  • Frotscher/Drüen, KStG 2000, KStG § 31 Zuordnung der bei ... / 3.3.2 Zuordnung bei Verlustausgleich
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Leitfaden zur Umsetzung: Praxishandbuch Mindeststeuergesetz
Praxishandbuch Mindeststeuergesetz
Bild: Haufe Shop

Das Handbuch erläutert umfassend und gut verständlich die Regelungen des Mindeststeuergesetzes. Es gibt Ihnen viele Beispiele und wertvolle Tipps für die Umsetzung in der Unternehmenspraxis an die Hand. Mit Hinweisen zur Governance und Einbettung ins Tax CMS.


Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Fortschreibung bei Änderung des Verteilungsschlüssels
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Fortschreibung bei Änderung des Verteilungsschlüssels

  Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 92 Abs. 7 Satz 3 BewG sind bei einer Änderung der Verteilung des Gesamtwertes nach § 92 Abs. 3 BewG Wertfortschreibungen ohne Beachtung von Wertfortschreibungsgrenzen durchzuführen (vgl. auch Rz. 150). Jede Änderung in der ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren