Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sommer, SGB XI § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Yvonne Ehrmann
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

§ 39 trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.4.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 (Leistungsbeginn 1.4.1995) in Kraft und wurde durch das 1. SGB XI-ÄndG v. 25.6.1996, in Kraft ab 1.7.1996, geändert. Mit dem 4. SGB XI-ÄndG v. 21.6.1999 (BGBl. I S. 1656) wurde Satz 4 mit Wirkung zum 1.8.1999 neu gefasst. Mit dem Achten Euro-Einführungsgesetz v. 23.10.2001 (BGBl. I S. 2702) ist mit Wirkung zum 1.1.2002 in Satz 3 der DM-Betrag in Euro geändert worden.

Die Vorschrift wurde geändert durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008, das zur weiteren Stärkung der häuslichen Pflege die Vorpflegezeit für die erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungs- bzw. Urlaubspflege von bisher 12 auf 6 Monate verkürzt hat und die Leistungsbeträge ab 1.7.2008 stufenweise anhebt.

Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I) v. 17.12.2014 (BGBl. I S. 2222) wurden zum 1.1.2015 die Sätze 1 bis 3 zu Abs. 1, der Leistungsbetrag und die Dauer von 4 auf 6 Wochen erhöht und die Möglichkeit der Übertragung von bis zu 50 % des Kurzzeitpflegebetrags geschaffen. Die bisherigen Sätze 4 bis 6 wurden als Abs. 2 und 3 angefügt.

Mit dem Zweiten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) wurden der bisherige Abs. 3 zum 1.1.2016 zum Abs. 2 und die Regelung deutlicher formuliert; mit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit Wirkung zum 1.1.2017 haben Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 Anspruch auf Verhinderungspflege.

1 Allgemeines

 

Rz. 1a

Mit dieser Vorschrift so...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Stufenweise Wiedereingliederung / 4.2 Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber
    6
  • TV Entgelttabelle Arbeiter, Sanitär-, Installateur-, Zen ... / Gruppeneinteilung und Entgeltsätze
    6
  • Beitragsnachentrichtung / 3 Geringfügig Beschäftigte und rückwirkende Erhöhung des Arbeitsentgelts
    4
  • Telekommunikationsleistungen / 7 Telefon und Internet als Werbungskosten
    2
  • Arbeitnehmer / 3 Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten
    1
  • Arbeitsförderung / 3.2 Maßnahmen zur Aktivierung/beruflichen Eingliederung
    1
  • AT-Angestellte / Arbeitsrecht
    1
  • Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung
    1
  • Ehrenamt / 2.3.2 Einnahmen als Bürgermeister
    1
  • Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL) / Sozialversicherung
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 10 Sonderausgaben / 4.3 Kürzung des Vorwegabzugs (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 EStG a. F.)
    1
  • Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlung bei Leistungen zur medizin ... / 2.2.1 Definition: Rehabilitationsleistung nach § 15
    1
  • Jung, SGB VII § 100 Verordnungsermächtigung / 0 Rechtsentwicklung
    1
  • Jung, SGB VII § 201 Datenerhebung und Datenverarbeitung ... / 2.8 Datenübermittlung für den medizinischen Arbeitsschutz und an die Krankenkassen (Abs. 2)
    1
  • Krankheit / 1.1 Kurzzeiterkrankung
    1
  • Lohnsteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2025 / Zu § 3 Nr. 34a EStG
    1
  • Massenentlassung / Arbeitsrecht
    1
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG / 3.2 Pauschalbesteuerung durch Konzernarbeitgeber
    1
  • Rabatt / 2.7 Lohnsteuerpauschalierung schließt Rabattregelung aus
    1
  • Scheinselbstständigkeit / 1 Steuerrechtliche Kriterien der Selbstständigkeit
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Pflegeleistungen: Start für flexiblen Entlastungsbetrag zum 1. Juli 2025
Altenpflegerin unterstützt ältere Frau beim Trinken
Bild: Corbis

Am 1. Juli 2025 ist der gemeinsame Jahresbetrag für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege gestartet. Darüber sprach Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, mit dem evangelischen pressedienst (epd).


OFD Frankfurt: Zahlung von Pflegebedürftigen an selbst gewählte Pflegepersonen
BLD091596
Bild: Haufe Online Redaktion

Die OFD Frankfurt erläutert verschiedene steuerliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Zahlung von Pflegebedürftigen an selbst gewählte Pflegepersonen.


Pflegeversicherung: Bundesrat billigt Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz
Älteres Paar
Bild: Haufe Online Redaktion

Am 16.6.2023 hat der Bundesrat das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz gebilligt. In einer begleitenden Entschließung hat die Länderkammer zusätzliche strukturelle Reformschritte gefordert, um die Pflegeversicherung auf eine zukunftsfeste Grundlage zu stellen.


Widerstandsfähigkeit stärken: New Work und Resilienz
New Work und Resilienz
Bild: Haufe Shop

Das Buch zeigt, wie New Work und Resilienz harmonieren können. Es entlarvt Mythen, beleuchtet Gefahren sowie Chancen und bietet Tools, Checklisten und Fallstudien, um resilient zu führen. Mit Expertenwissen wird gezeigt, wie moderne Arbeit Stabilität fördert statt gefährdet.


Sommer, SGB XI § 39 Häuslic... / 2.3 Leistungsdauer und -höhe
Sommer, SGB XI § 39 Häuslic... / 2.3 Leistungsdauer und -höhe

  Rz. 7 Für die Verhinderungspflege kann die Pflegekasse – nach mehrmaligem Anheben der Leistungsbeträge seit 1.7.2008 – aktuell bis zu 1.612,00 EUR übernehmen. Die Zahlung bezieht sich dabei auf das Kalenderjahr und nicht auf die Pflegeperson(en). ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren