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Sommer, SGB XI § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung

Bernd Künzl
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0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

§ 115 wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt. Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 wurden mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) redaktionell an das SGB XII angepasst. Durch Art. 1 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) wurde mit Wirkung zum 1.7.2008 Abs. 1a neu eingefügt; Abs. 1 Satz 2 und 4 sowie Abs. 3 Satz 1 wurden geändert. Durch Art. 2 das Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform v. 29.7.2009 (BGBl. I S. 2319) erfolgte eine weitere Änderung des Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.10.2009. Ferner wurden durch Art. 6 des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze v. 28.7.2011 (BGBl. I S. 1622) mit Wirkung zum 4.8.2011 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a Satz 2 und 5 sowie Abs. 5 Satz 1 mit Rücksicht auf die Einbindung des Prüfdienstes des Verbandes der privaten Krankenversicherung in den Pflichtenkreis der Prüfstellen geändert; weiterhin wurde in Abs. 1a Satz 9 geändert und die Sätze 10 bis 13 angefügt. Durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) wurde mit Wirkung zum 30.10.2012 Abs. 1b neu eingefügt. Eine weitere Änderung des Abs. 1a erfolgte durch Art. 1 des Ersten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I) v. 17.12.2014 (BGBl. I S. 2222) durch Einfügung der Sätze 3 und 5 mit Wirkung zum 1.1.2015. Eine Änderung des Abs. 1b Satz 1 erfolgte mi...

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  (1) 1Die Medizinischen Dienste, der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. sowie die von den Landesverbänden der Pflegekassen für Qualitätsprüfungen bestellten Sachverständigen haben das Ergebnis einer jeden Qualitätsprüfung sowie ...

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