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Sommer, SGB V § 87a Regionale Euro-Gebührenordnung, Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, Behandlungsbedarf der Versicherten

Prof. Dr. Volker Wahrendorf
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0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift ist mit der Überschrift "Zahlungsanspruch bei Mehrkosten" aufgrund des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung zum 1.1.2000 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) sind die Sätze 1 und 4 geändert worden.

Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2007 und der Überschrift "§ 87a Regionale Euro-Gebührenordnung, Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, Behandlungsbedarf der Versicherten" neu gefasst und die bisherige Fassung "Zahlungsanspruch bei Mehrkosten" nach § 87d übernommen worden.

Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) sind in Abs. 1 die Wörter "ab 1.1.2009" gestrichen und in Abs. 2 die Sätze 1 und 2 geändert sowie Satz 3 aufgehoben worden. Die bisherigen Sätze 4 und 6 des Abs. 2 sind neu gefasst worden. In Abs. 3 sind die Sätze 2, 3 und 4 und in Abs. 3a die Sätze 2 und 5 geändert worden. Abs. 4 ist neu gefasst. In Abs. 5 Satz 1 sind vor Nr. 1 die Wörter "ein Verfahren" durch das Wort "Empfehlungen" ersetzt sowie die Nr. 1, 2 und 3 geändert worden. Die Sätze 2 und 3 des Abs. 5 sind durch die Sätze 2 bis 6 ersetzt und die bisherigen Sätze 4 und 5 durch die Sätze 7 und 8 neu gefasst worden; ebenso ist Abs. 6 neu gefasst worden.

Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S...

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SGB V - Gesetzliche Kranken... / § 87a Regionale Euro-Gebührenordnung, Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, Behandlungsbedarf der Versicherten
SGB V - Gesetzliche Kranken... / § 87a Regionale Euro-Gebührenordnung, Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, Behandlungsbedarf der Versicherten

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