Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sommer, SGB V § 56 Festsetzung der Regelversorgungen / 2.2 Befunde und Regelversorgung (Abs. 2)

Norbert Finkenbusch
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 4

Bei der Festsetzung der Regelversorgung sind zunächst diejenigen Befunde zu bestimmen, für welche Festzuschüsse gewährt werden. Danach sind diese definierten Befunde einer prothetischen Regelversorgung zuzuordnen.

Die Befunde werden auf der Grundlage einer international anerkannten Klassifikation des Lückengebisses bestimmt (z. B. Kennedy-Klassifikation; Satz 1). Damit wird eine wissenschaftlich abgesicherte Basis für die Bezuschussung erreicht(vgl. BT-Drs. 15/1525 S. 92). Der Gemeinsame Bundesausschuss ist nicht gehindert, eine andere international anerkannte Klassifikation des Lückengebisses als Basis für seine Bestimmung der Befunde zu wählen.

Bei der Feststellung der Befunde ist Zahnersatz einschließlich der Suprakonstruktionen den natürlichen Zähnen gleichzustellen, soweit der vorhandene Zahnersatz noch funktionstüchtig ist oder die Funktionstüchtigkeit etwa durch Erweiterung wieder hergestellt werden kann.

 

Rz. 5

Dem nach Abs. 2 Satz 1 definierten Befund ist eine Regelversorgung zuzuordnen, um im Einzelfall für jeden Versicherten die wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz bei einem bestimmten zahnmedizinischen Befund festzulegen (Satz 2).

Dabei orientiert sich die dem jeweiligen Befund zugeordnete zahnprothetische Versorgung an den zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen, die zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse für den jeweiligen Befund gehören (Satz 3).

Die jeweilige Regelversorgung muss eine konkrete Versorgung abbilden, die in der Mehrzahl der Fälle bei dem entsprechenden Befund unter Beachtung der gesetzlichen Kriterien zur Behandlung geeignet ist.

 

Rz. 6

Bei der Zuordnung der Regelversorgung sind auch

  • die Funktionsdauer,
  • die Stabilität und
  • die Gegenbezahnung

zu berücksichtigen (Abs. 2 Satz 4).

Nach den Festzuschuss-Richtlinien (vgl. Teil A Nr. 3 Abs. 1) ist festsitzender Zahnersatz als Regelversorgung grundsätzlich dann indiziert, wenn eine natürliche Gegenbezahnung vorhanden ist; funktionstüchtiger, festsitzender und Kombinations-Zahnersatz oder zeitgleich einzugliedernder festsitzender und Kombinations-Zahnersatz werden der natürlichen Gegenbezahnung gleichgestellt.

 

Rz. 7

Die jeweilige Regelversorgung orientiert sich am gegenwärtigen Vertragsniveauund legt im Einzelnen fest:

  • Zumindest bei kleinen Lücken ist festsitzender Zahnersatz zu Grunde zu legen (Satz 5).
  • Bei großen Brücken ist die Regelversorgung auf den Ersatz von bis zu 4 fehlenden Zähnen je Kiefer und bis zu 3 fehlenden Zähnen je Seitenzahngebiet begrenzt (Satz 6).
  • Bei Kombinationsversorgungen ist die Regelversorgung auf 2 Verbindungselemente je Kiefer, bei Versicherten mit einem Restzahnbestand von höchstens 3 Zähnen je Kiefer auf 3 Verbindungselemente je Kiefer begrenzt (Satz 7), da es in diesen Fällen keine gleichwertige und kostengünstigere Versorgungsform gibt.
  • Regelversorgungen umfassen im Oberkiefer Verblendungen bis einschließlich Zahn 5, im Unterkiefer bis einschließlich Zahn 4.

In die Festlegung der Regelversorgung sind die Befunderhebung, die Planung, die Vorbereitung des Restgebisses, die Beseitigung von groben Okklusionshindernissen und alle Maßnahmen zur Herstellung und Eingliederung des Zahnersatzes einschließlich der Nachbehandlung sowie die Unterweisung im Gebrauch des Zahnersatzes einzubeziehen (Satz 9).

 

Rz. 8

Bei der Festlegung der Regelversorgung für zahnärztliche und für zahntechnische Leistungen sind jeweils die einzelnen Leistungen nach § 87 Abs. 2 und § 88 Abs. 1 getrennt aufzulisten (Satz 10).

Damit wird in Härtefällen (vgl. § 62) eine vollständige Kostenübernahme für eine beim entsprechenden Befund akzeptable Regelversorgung möglich.

Inhalt und Umfang der Regelversorgung sind in geeigneten Zeitabständen zu überprüfen und an die zahnmedizinische Entwicklung anzupassen (Satz 11). Dadurch wird eine schnelle Anpassung der Regelversorgungen an den medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritt und an die Medizintechnik gewährleistet.

 

Rz. 9

Der G-BA hat in Abs. 2 Satz 12 die Möglichkeit, von den gesetzlichen Vorgaben zur Bestimmung des Versorgungsniveaus abzuweichen und die Leistungsentwicklung fortzuentwickeln (Satz 12). Dieses Recht zur Veränderung des Leistungsniveaus ist jedoch auf die das Versorgungsniveau einschränkenden Regelungen für

  • kleine Lücken,
  • große Brücken,
  • Kombinationsversorgungen und
  • Verblendungen

begrenzt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.303
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    730
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    675
  • Erholungsbeihilfen
    650
  • Fahrtkostenzuschuss
    581
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    570
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    490
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    480
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    457
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    434
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    423
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    417
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    416
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    406
  • Jubiläumszuwendung
    399
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    386
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    382
  • Urlaubsabgeltung
    376
  • Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber / 4.2.2 Kilometerpauschalen
    363
  • Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG / 4.1 Allgemeine Bestimmungen
    354
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Den eigenen Erfolg gestalten: Was du nicht hören willst
Was du nicht hören willst
Bild: Haufe Shop

Wer ganz nach oben will, braucht mehr als nur Talent. Das Buch gibt einen schonungslosen Einblick in die Realität der Businesswelt und zeigt anschaulich, wie man sich ihre Mechanismen und unsichtbaren Spielregeln auf dem Weg nach oben geschickt zunutze macht.


Sommer, SGB V § 56 Festsetzung der Regelversorgungen
Sommer, SGB V § 56 Festsetzung der Regelversorgungen

0 Rechtsentwicklung  Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 36 des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt. In Abs. 5 Satz 2 wurden die Bezugsvorschriften zum 1.4.2007 redaktionell mit dem ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren