Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 76 Erforschung des Sachverhalt ... / 2.1.1.2 Ausländisches Recht

Dr. Reiner Fu
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 23

Das FG hat erforderlichenfalls gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 293 ZPO auch Feststellungen zum Bestehen und zum Inhalt ausländischen Rechts zu treffen.[1] Dies ist keine Pflicht der Beteiligten. Die Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts ist allerdings klar von der Pflicht zur Ermittlung des Sachverhalts mit Auslandsberührung, d. h. von der Pflicht zur Ermittlung der jeweiligen Tatsachen nach § 76 Abs. 1 S. 1 FGO zu unterscheiden.[2] Auch wenn die Feststellungen zum ausländischen Recht nach der Rechtsprechung des BFH revisionsrechtlich wie Tatsachenfeststellungen zu behandeln sind[3], bleiben die ausländischen Rechtsnormen für den deutschen Richter Rechtssätze und sind keine Tatsachen.[4] Eine Entscheidung nach den Grundsätzen der Feststellungslast ist in diesem Bereich daher nicht möglich.[5]

 

Rz. 24

Das FG ermittelt das ausländische Recht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen. Diese Ermittlungspflicht umfasst auch die ausländische Rechtspraxis, wie sie in der Rechtsprechung der Gerichte und der Lehre des betreffenden Landes zum Ausdruck kommt.[6] Die Anforderungen an Umfang und Intensität der Ermittlungspflicht bestimmen sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Grundsätzlich können an die Ermittlungspflicht umso höhere Anforderungen zu stellen sein, je komplexer oder je fremder das anzuwendende Recht im Vergleich zum eigenen ist. Gleiches kann gelten, wenn die Beteiligten die ausländische Rechtspraxis detailliert und kontrovers vortragen. Bloße Komplexität des ausländischen Rechts entbindet das Gericht nicht von der Ermittlungspflicht.[7]

 

Rz. 25

Die Feststellungen zu Bestehen und Inhalt des ausländischen Rechts sind für den BFH gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 560 ZPO grundsätzlich bindend. Die Revision kann danach i. d. R. nicht auf die Verletzung der E...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Anhang 2: Verwaltungsanweisungen / 2.38 Übergangsregelung für Förderbetriebsstätten (§ 38 BsGaV)
    1
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 31.7.2025) / 2.12 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 31.7.2025) / 2.29 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)
    1
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 2a ... / a) Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA und nationale Vorschriften
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände / 1.5 Unzulässigkeit der Vertretung
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 193 Zulässigkeit einer Außenprüfung / 1.1 Inhalt
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 369 Steuerstraftaten / 6.3 Objektiver Tatbestand
    1
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / E. Feststellungserklärung
    1
  • Amtshaftungsanspruch gegen die Finanzverwaltung / 5.2 Haftung der EU-Staaten für legislatives Unrecht
    0
  • Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss / 3.4.2 Bilanzpolitik im Hinblick auf den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit
    0
  • Cloer/Hagemann, AStG § 13 AStG Beteiligung an Kapitalanl ... / 2.3.1 REIT-Gesellschaft
    0
  • Compliance-Gefährdungsanalyse: Risiken identifizieren, G ... / 3 Risikofragebögen und Aktionsplan zur Risikominimierung
    0
  • Die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil (Er ... / 3. Insbesondere die Testamentsvollstreckung bei Vererbung eines Kommanditanteils an einen bereits an der KG beteiligten Gesellschafter
    0
  • Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 3.3 Begünstigte Anteilsveräußerungen und vergleichbare Vorgänge (§ 8b Abs 2 S 1 bis 3 KStG)
    0
  • Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / Ausgewählte Literaturhinweise:
    0
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG ( ... / aa) Splitting-Verfahren/verwitweter Steuerpflichtiger
    0
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 12 Bewertung / 2 Allgemeine Bewertungsvorschriften (§ 12 Abs. 1 ErbStG)
    0
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 3 Erwerb von Todes wegen / 3 Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG)
    0
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 1 Steuerberechtigte / 1.2 Verfassungsrechtliche Grundlagen
    0
  • Frotscher/Drüen, KStG 2000, KStG § 31 Zuordnung der bei ... / 3.3.2 Zuordnung bei Verlustausgleich
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Nachfolgeberatung: Handbuch Erbschaft- und Schenkungsteuer
Handbuch Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bild: Haufe Shop

Unter Berücksichtigung des aktuellen Rechtsrahmens und des Status quo der Mandant:innen zeigt die Autorin, wie Beratungsziele festgelegt, Gestaltungsoptionen erarbeitet, Maßnahmen zur Umsetzung definiert und die Rechtssicherheit der Nachfolgeregelungen regelmäßig überprüft werden.


Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2.2 Besondere Pflichten (§ 76 Abs. 1 S. 4 FGO)
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2.2 Besondere Pflichten (§ 76 Abs. 1 S. 4 FGO)

  Rz. 47 Über die genannten allgemeinen Pflichten hinaus legt das Gesetz in § 76 Abs. 1 S. 4 FGO durch Verweisung auf Vorschriften der AO den Beteiligten besondere Mitwirkungspflichten auf. Die sinngemäße Anwendung dieser Vorschriften der AO bedeutet, dass ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren