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Sauer, SGB III § 92 Förderungsausschluss und Rückzahlung

Dr. Dr. Michael Kossens
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1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

 

Rz. 1

Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) inhaltsgleich unter Berücksichtigung der neuen Gliederung der Eingliederungszuschüsse aus dem damaligen bis Ende 2003 gültigen § 223 übertragen. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurden die Vorschriften zur Eingliederung von Arbeitnehmern zum Teil neu gefasst. Die danach vorgesehene Neueinfügung des "Eingliederungszuschusses für jüngere Arbeitnehmer" ab 1.1.2004 ist jedoch durch die mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vollzogene Neufassung der Eingliederungszuschüsse hinfällig geworden. Die jetzige Fassung der Vorschrift resultiert aus Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854). Die Vorschrift ist zum 1.4.2012 in Kraft getreten und wurde geschlechtsneutral formuliert, Abs. 2 Nr. 5 wurde ergänzt. Sie entspricht dem Regelungsgehalt von § 221 a. F.

2 Rechtspraxis

2.1 Ausschluss der Förderung (Abs. 1)

 

Rz. 2

Die Vorschrift soll missbräuchliche Inanspruchnahme der Eingliederungszuschüsse verhindern und dazu beitragen, Arbeitslose dauerhaft in den Arbeitsmarkt einzugliedern. In Abs. 1 werden 2 Tatbestände normiert, bei dessen Vorliegen ein Ausschluss der Förderung folgt. Die Aufzählung der Ausschlusstatbestände ist abschließend (Brandts, in: Niesel/Brand, SGB III, § 221 Rz. 4).

 

Rz. 3

Abs. 1 Nr. 1 soll verhindern, dass ein Arbeitgeber andere Arbeitnehmer, die nicht gefördert werden können, entlässt, um einen Eingliederungszuschuss für einen neu Eingestellten zu erhalten. Die Förderung ist schon dann ausgeschlossen, wenn hinreichende Anhaltspunkte eine Vermutung in diese Richtung zulassen. Da nur in seltenen Fällen die Arbeitsverwaltung den Beweis erbring...

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SGB III - Arbeitsförderung / § 92 Förderungsausschluss und Rückzahlung
SGB III - Arbeitsförderung / § 92 Förderungsausschluss und Rückzahlung

  (1) Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn   1. zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten, oder   2. die ...

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