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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 781 BGB ... / II. Beispiele.

Prof. Dr. Petra Buck-Heeb
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Rn 5

Die Annahme der Anweisung nach § 784 ist ein abstraktes Schuldversprechen (s § 784 Rn 2). Ebenso die durch Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff) verbrieften Forderungen (München WM 98, 1716, 1717; Köln NJW-RR 99, 557 [OLG München 22.01.1997 - 7 U 4544/96]). Das Saldoanerkenntnis iRe Kontokorrentverhältnisses (§ 355 HGB; zu den Voraussetzungen Köln BKR 07, 170 [OLG Köln 18.01.2006 - 13 U 128/05]) wird nach hM als ein nicht formbedürftiges (§ 782) selbstständiges Anerkenntnis gesehen (BGH NJW 81, 1611, 1612 [BGH 13.03.1981 - I ZR 5/79]; 85, 1706, 1708). Die Rspr lässt das Saldoanerkenntnis nicht nach § 364 II neben den Saldoanspruch treten (s aber Staud/Marburger § 782 Rz 7, 9); vielmehr sollen durch das Saldoanerkenntnis die Einzelforderungen untergehen und an deren Stelle das Anerkenntnis als neuer, selbstständiger Schuldgrund treten (BGH NJW 85, 634, 636 [BGH 22.10.1984 - II ZR 262/83]; 85, 1706, 1708 [BGH 24.01.1985 - I ZR 201/82]; s.a. § 782 Rn 4). Auch die sog Akzeptanzverträge zwischen den Kreditkartenunternehmen und den angeschlossenen Vertragsunternehmen stellen ein konstitutives Anerkenntnis dar (BGHZ 150, 286; anders noch WM 90, 1059). Die Erklärung der Bereitschaft zur Einlösung von Wechseln ist nicht ohne weiteres ein Anerkenntnis (BGH WM 76, 562). Die Gutschrift des Überweisungsbetrags auf dem Girokonto ist idR ein abstraktes Schuldanerkenntnis (vgl BGH NJW 02, 1722, 1723; BGHZ 161, 273). Das gilt nicht für die Übersendung eines Kontoauszugs iRe Depotvertrags (BGHZ 161, 273, 279).

 

Rn 6

Ein abstraktes Schuldanerkenntnis liegt nach hM auch in der Feststellung und Mitteilung einer Bilanz einer Personengesellschaft, sofern damit die Entstehung von Rechten der Gesellschafter (Gewinnbeteiligung) oder Dritter verbunden ist (BGH BB 60, 187, 188; BeckOKBGB/Geh...

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