Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 443 BGB ... / 2. Geltung von § 443.

Eric Wagner
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rn 8

Der einheitliche Begriff ›Garantie‹ in §§ 442 I 2 Alt 2, 443 I, 444 Alt 2 u 445 Alt 2 lässt offen, wie sich das Gesetz zur Differenzierung der Garantien nach ihrer Selbstständigkeit verhält. Tatsächlich werden alle vier denkbaren Auffassungen vertreten: (1) § 443 regelt unselbstständige (so wohl zur aF BTDrs 14/6040, 237 f; ferner Fischer DStR 04, 276, 281; Hammen NJW 03, 2588; Knott NZG 02, 249, 255; Schröcker ZGR 05, 63, 93), (2) selbstständige (zur aF Brüggemeier WM 02, 1376, 1381; Hilgard/Kraayvanger MDR 02, 678, 680), oder (3) beide Formen von Garantien (Staud/Matusche-Beckmann Rz 13; Grützner/Schmidl NJW 07, 3610, 3611 f; für § 479 BGH NJW 11, 2653 [BGH 14.04.2011 - I ZR 133/09], Rz 26f) und (4) die Differenzierung ist obsolet geworden (HP/Faust Rz 17; Staud/Matusche-Beckmann Rz 12).

 

Rn 9

Die Differenzierung zwischen selbstständigen und unselbstständigen Garantien ist für die Vertragsgestaltung unverzichtbar und gehört zum festen Repertoire der Vertragsjuristen. Gerade das Ziel des VerbraucherrechteG, Garantien mit erweitertem Inhalt einheitlich zu regeln, verlangt daher eine Geltung von § 443 für beide Formen von Garantien. Aus I folgt, dass Garantiegeber für beide Formen auch ein Dritter sein kann. Gerade bei der Abgabe durch einen Dritten liegt die Annahme einer selbstständigen Garantie nahe.

a) Selbstständige Garantie.

 

Rn 10

Die selbstständige Garantie ist vom dispositiven Recht, va vom Mängelrecht unabhängig. Ihr Inhalt wird daher von den Parteien autonom festgelegt. Beim Verbrauchsgüterkauf gilt sie zwingend neben dem Mängelrecht, ansonsten wird sie oft an dessen Stelle vereinbart, bes in Unternehmens- (Knott NZG 02, 249, 255 mwN; zur aF vgl BGH ZIP 06, 1351) und Grundstückskaufverträgen. Da die selbstständige Garantie nicht dem Mängelrecht unterliegt, verjährt sie nicht gem § 438, sondern §§ 195 ff (Grützner/Schmidl NJW 07, 3610, 3612; Stadler CR 06, 77, 79; zur aF BGH WM 77, 365, 366).

b) Unselbstständige Garantie.

 

Rn 11

Die unselbstständige Garantie hat ihre Basis im dispositiven Recht und begründet eine partiell verschärfte Einstandspflicht, zB eine verschuldensunabhängige Haftung. Sie unterliegt grds dem geregelten Recht; Garantien für die Beschaffenheit also dem Mängelrecht (HP/Faust Rz 38; MüKo/Westermann Rz 3), weshalb sie gem § 438 verjähren (Stuttg NJW-RR 11, 955, 956 [OLG Stuttgart 23.11.2010 - 12 U 109/10], nimmt Garantiefrist gem § 438 an, lässt Verjährung offen; aA Grützner/Schmidl NJW 07, 3610, 3613, 3614).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    2.688
  • Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten un ... / 5 Anschaffungsnaher Aufwand
    1.681
  • Rohrverstopfung (Mietrecht)
    1.180
  • Gewerblicher Grundstückshandel / 2.2 Erwerb und Veräußerung innerhalb von 5 Jahren
    1.169
  • § 57 Zivilprozessrecht / II. Muster: Klageschriften
    1.145
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG
    1.116
  • Die verbilligte Vermietung von Wohnungen
    1.098
  • Lebensalter / 1 Vollendung eines Lebensjahres
    997
  • Garage/Stellplatz im Mietrecht / 6 Umsatzsteuerbefreiung?
    860
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Anerkenntnis
    834
  • Kündigungsfristen (Miete) / 3 Kündigungsfrist bei Geschäftsräumen
    814
  • § 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung als Videokonferenz
    801
  • § 57 Zivilprozessrecht / I. Muster: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft
    787
  • § 7 Testamentsgestaltung / III. Berliner Testament mit Supervermächtnis
    759
  • Auslandskinder / 5.2 Kinder- und Bedarfsfreibetrag
    731
  • § 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Kündigungsschutzklage
    730
  • § 9 Prozessuales / a) Muster: Berufungsbegründung
    729
  • Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten un ... / 6.1 Die wesentliche Verbesserung eines Gebäudes
    718
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    705
  • § 57 Zivilprozessrecht / IV. Muster: Einspruch gegen Versäumnisurteil mit Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung
    686
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Wirtschaftsrecht visuell
Wirtschaftsrecht visuell
Bild: Haufe Shop

Kenntnisse im Wirtschaftsrecht sind für alle Steuerprofis unabdingbar. Der Band gibt eine schnelle Übersicht über alle relevanten Vorschriften des BGB und HGB und einen vertieften Einstieg in die einzelnen Regelungen.


Newsletter Recht
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Recht Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Advolux
Haufe Onlinetraining
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware
Anwaltliches Fachwissen Software
Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen
Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren