Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 312c BG ... / A. Entstehung und Regelungsgehalt.

Prof. Dr. Michael Stürner
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rn 1

Durch das VRRL-UG wurden die §§ 312 ff zum ganz überwiegenden Teil neu gefasst (s dazu allg Vor §§ 312 ff Rn 4; zu den Änderungen im Fernabsatzrecht 12. Aufl Rn 1 f). In II wurden SMS als Fernkommunikationsmittel ausdrücklich aufgenommen, ohne dass damit eine Änderung der Rechtslage verbunden wäre. Weiter wurde der Begriff der ›Tele- und Mediendienste‹ der Vorgängernorm durch den der ›Telemedien‹ ersetzt. Reagiert wurde damit auf eine begriffliche Änderung iRd Ablösung des Teledienstegesetzes sowie des Mediendienstestaatsvertrags durch das Telemediengesetz sowie die §§ 54 ff des Rundfunkstaatsvertrags aus dem Jahr 2007, was bisher versäumt wurde (s dazu BTDrs 17/12637, 50).

 

Rn 2

Im RefE vom 24.1.20 eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge war die Anfügung eines III und IV vorgeschlagen worden. Hiernach sollte die Wirksamkeit eines Vertrags, der telefonisch geschlossen wurde und die Lieferung von Gas oder Strom zum Inhalt hat, von einer Genehmigung des Vertrags durch den Verbraucher in Textform abhängig gemacht werden. Durch diese sog Bestätigungslösung sollte dem weiterhin bestehenden Phänomen ungebetener Telefonanrufe, durch die Verbraucher zum Abschluss eines Vertrags gebracht werden, entgegengetreten werden. Der RegE vom 16.12.20 (BTDrs 19/26915 v 24.2.21) enthielt diesen Vorschlag nicht mehr, sondern schlug in § 41 I 1 EnWG für Strom- und Gaslieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung die Einführung eines Textformerfordernisses (§ 126b) vor. Das Gesetz für faire Verbraucherverträge vom 10.8.21 (BGBl I 3433; dazu Wais NJW 21, 2833) brachte neben einem Kündigungsrecht von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312k nF zum 1.7.22) einen neuen § 7a UWG, der Telefonwerbung generell nur mit vorheriger Einwilligung des Verbrauchers erlaubt.

 

Rn 3

I bestimmt Fernabsatzverträge nun allgemein als Verträge, bei denen der Unternehmer und der Verbraucher ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden. Die Spezifizierung auf ›Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen‹ in § 312b I aF wurde für I damit nicht aufrechterhalten. Zurückführen lässt sich dies auf die sprachlich unterschiedlich gefassten Definitionen des Fernabsatzvertrags in Art 2 Nr 7 VRRL sowie Art 12 Nr 1 FernabsRL. Änderungen inhaltlicher Art sind damit nicht verbunden (vgl auch BTDrs 17/12637, 50).

 

Rn 4

Weiter bestimmt I, dass eine Vertretung des Unternehmers der Annahme eines Fernabsatzvertrags nicht entgegensteht. Für den Verbraucher gilt im Ergebnis nichts anderes, da von den Vorschriften zum Fernabsatz alle Fälle erfasst sein sollen, in denen ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im Fernabsatz geschlossen wird (vgl dazu ErwGr Nr 20 VRRL).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    2.688
  • Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten un ... / 5 Anschaffungsnaher Aufwand
    1.681
  • Rohrverstopfung (Mietrecht)
    1.180
  • Gewerblicher Grundstückshandel / 2.2 Erwerb und Veräußerung innerhalb von 5 Jahren
    1.169
  • § 57 Zivilprozessrecht / II. Muster: Klageschriften
    1.145
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG
    1.116
  • Die verbilligte Vermietung von Wohnungen
    1.098
  • Lebensalter / 1 Vollendung eines Lebensjahres
    997
  • Garage/Stellplatz im Mietrecht / 6 Umsatzsteuerbefreiung?
    860
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Anerkenntnis
    834
  • Kündigungsfristen (Miete) / 3 Kündigungsfrist bei Geschäftsräumen
    814
  • § 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung als Videokonferenz
    801
  • § 57 Zivilprozessrecht / I. Muster: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft
    787
  • § 7 Testamentsgestaltung / III. Berliner Testament mit Supervermächtnis
    759
  • Auslandskinder / 5.2 Kinder- und Bedarfsfreibetrag
    731
  • § 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Kündigungsschutzklage
    730
  • § 9 Prozessuales / a) Muster: Berufungsbegründung
    729
  • Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten un ... / 6.1 Die wesentliche Verbesserung eines Gebäudes
    718
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    705
  • § 57 Zivilprozessrecht / IV. Muster: Einspruch gegen Versäumnisurteil mit Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung
    686
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Schuldrechtsreform 2022: Anpassungen aufgrund der Modernisierungs-Richtlinie
amazon_onlineshopping_Einkaufswagen_DSC7603
Bild: Michael Bamberger

BGB und EGBGB haben Änderungen aufgrund der Modernisierungs-Richtlinie erfahren. Sie betreffen v.a. die Vorschriften zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern und neue Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen.


Optimal gestaltet: Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Bild: Haufe Shop

Im Fokus des Buches stehen die Gestaltung des gesamten Schiedsverfahrens, ​in der Praxis auftretende Probleme, ​Anforderungen an die Vertragsestaltung sowie praktikable Lösungen. Konkrete Handlungsanweisungen und Formulierungsvorschläge unterstützen die Parteien bei der praktischen Umsetzung. ​


Newsletter Recht
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Recht Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Advolux
Haufe Onlinetraining
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware
Anwaltliches Fachwissen Software
Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen
Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren