Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 277 BGB ... / A. Allgemeines.

Prof. Dr. Malte Kramme
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rn 1

Der Standard der eigenüblichen Sorgfalt hat Bedeutung va für das Rücktrittsfolgenrecht: Nach § 346 III 1 Nr 3 steuert er die Wertersatzpflicht des Berechtigten eines gesetzlichen Rücktrittsrechts, soweit dieser seinerseits zur ordnungsgemäßen Rückgewähr nicht in der Lage ist (s Karlsr NJW 08, 925 [OLG Karlsruhe 12.09.2007 - 7 U 169/06]; Hamm MDR 11, 1344 [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 326/10] und § 346 Rn 17 ff); die Vorschrift fand nach § 357 I 1 aF grds auch auf den verbraucherschützenden Widerruf Anwendung, Ausnahme: § 357 III 3 aF (aufgehoben mWz 13.6.14). Weitere Anwendungsfälle finden sich etwa in §§ 347 I 2, 690, 1359, 1664, § 4 LPartG. Grds haften auch die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einander nur für eigenübliche Sorgfalt (Oldbg NJW 86, 2259). Die Gründe für die Anordnung dieses Haftungsmaßstabes sind unterschiedlich: Bei §§ 346 III 1 Nr 3, 347 I 2 etwa geht es um den Schutz des Rückgewährschuldners, der von seinem Rücktrittsrecht (noch) nichts weiß. Eher romantisierende Vorstellungen liegen den §§ 1359, 1664 zugrunde: Die – für die Gesellschaft allenfalls noch ausnahmsweise – zutreffende Personalisierung dieser Beziehungen soll hier dazu führen, dass jeder den anderen zu nehmen hat, wie er eben ist. Für die letztgenannten Fälle gilt der Haftungsstandard daher nicht, soweit – außerhalb der persönlichen Sphäre – ein Fehlverhalten im Straßenverkehr in Rede steht (BGHZ 53, 352, 355; BGH NJW 09, 1482 Rz 13; anders für Eltern als Nicht-Kraftfahrer Bambg NJW 12, 1820, 1821, sowie für selbstfahrende Rasenmäher Stuttg NJW-RR 11, 239 [OLG Stuttgart 04.10.2010 - 5 U 60/10]). Daran haben §§ 7 II, 8a StVG nF nichts geändert (Grüneberg/Grüneberg § 277 Rz 2; aA

Kunschert NJW 03, 950 ff). Für straßenverkehrsbedingte Störungen der Rückabwicklung nach § 346 gilt diese Einschränkung freilich nicht (Karlsr NJW 08, 925, 926 [OLG Karlsruhe 12.09.2007 - 7 U 169/06]). Die Rspr ist auf Unfälle beim Wasserski übertragbar (BGH NJW 09, 1875 [BGH 24.03.2009 - VI ZR 79/08]). Aus den Umständen des Falles kann sich auch eine Vereinbarung des Maßstabs der eigenüblichen Sorgfalt ergeben (Celle MDR 14, 775 [OLG Celle 03.04.2014 - 5 U 168/13] [Tätigkeit gefälligkeitshalber]); zu Grenzen solcher Vereinbarungen s etwa Frankf NotBZ 14, 384 (sachenr Typenzwang).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • § 57 Zivilprozessrecht / I. Muster: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft
    533
  • § 20 Mahnverfahren / V. Verfahren nach Einspruch
    387
  • § 15 Familienrecht / cc) Muster: Einstweilige Anordnung zum Umgangsrecht
    304
  • Eigentümerwechsel – Rechtsfolgen / 1.3.3 Betriebskostenabrechnung
    243
  • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
    233
  • § 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Anerkenntnis
    220
  • § 30 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG / 2. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG
    208
  • § 10 Die Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldverfahren ... / I. Einstellung des Verfahrens (Erledigungsgebühr)
    198
  • § 57 Zivilprozessrecht / b) Muster: Antrag auf Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei gem. § 11 RVG
    195
  • § 37 Sozialrecht / I. Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren
    188
  • § 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Aufhebungsvertrag
    173
  • Grundstück und Grundbuch / 11 Kosten in Grundbuchsachen
    170
  • § 15 Familienrecht / c) Muster: Abänderungsantrag
    159
  • § 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Die Reisekosten (Nrn. 7003 bis 7006 VV RVG)
    158
  • § 4 Arbeitsrecht / 9. Muster: Anschreiben Urlaubsansprüche und deren drohender Verfall
    158
  • Schönheitsreparaturklauseln im Gewerbemietrecht - Starre Fristenpläne funktionieren auch hier nicht - Es hieß immer, dass Parteien bei Gewerbemiete alles Mögliche vereinbaren können. Der BGH zeigt jedoch, dass es hier Grenzen gibt.
    154
  • Kündigung (außerordentliche) von Wohnraum / 8 Muster einer außerordentlichen fristlosen Kündigung
    142
  • Kautionsrückzahlung – Bei Verzug muss Vermieter Anwaltskosten zahlen
    141
  • § 9 Muster / III. Muster: Klageerweiterung wegen Zahlung mit PKH, hilfsweise Beiordnung
    128
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Post- und Telekommunikation, Nr. 7001 und Nr. 7002 VV RVG
    125
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht
Praxishandbuch KI und Recht
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt. 


Newsletter Recht
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Recht Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Advolux
Haufe Onlinetraining
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware
Anwaltliches Fachwissen Software
Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen
Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren