Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 876 ZPO – Termin zur Erklärung und Ausführung.

Prof. Dr. Martin Ahrens
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Gesetzestext

 

1Wird in dem Termin ein Widerspruch gegen den Plan nicht erhoben, so ist dieser zur Ausführung zu bringen. 2Erfolgt ein Widerspruch, so hat sich jeder dabei beteiligte Gläubiger sofort zu erklären. 3Wird der Widerspruch von den Beteiligten als begründet anerkannt oder kommt anderweit eine Einigung zustande, so ist der Plan demgemäß zu berichtigen. 4Wenn ein Widerspruch sich nicht erledigt, so wird der Plan insoweit ausgeführt, als er durch den Widerspruch nicht betroffen wird.

A. Allgemeines.

 

Rn 1

Wenn im Termin ein Widerspruch nicht erhoben wird, dann wird der festgestellte Plan ausgeführt. Der Widerspruch ist spezieller Rechtsbehelf gg den Teilungsplan. Damit kann sowohl die Behauptung, dem Gläubiger stünde ein besseres Recht zu, als auch die Verletzung von Verfahrensvorschriften bei Aufstellung des Termins gerügt werden (Wieczorek/Schütze/Storz Rz 10; aA ThoPu/Hüßtege Rz 3, nur Einwendungen materieller Art). In Frage kommt die Rüge der Nichtberücksichtigung (str; MüKoZPO/Eickmann Rz 2) des eigenen Rechtes oder seines Ranges. Ebenso die Berücksichtigung eines anderen Gläubigers oder seines Ranges. Ebenso führt der Widerspruch eines Gläubigers im Zwangsversteigerungsverfahren zur Anwendung der Vorschriften nach §§ 876 ff (§ 115 ZVG).

B. Verfahren bei Widerspruch gegen den Teilungsplan.

 

Rn 2

Wird im Termin ein Widerspruch gg den Teilungsplan erhoben, so ist die Planausführung gehindert.

I. Widerspruchsberechtigung.

 

Rn 3

Widerspruchsberechtigt ist jeder Gläubiger, dessen Recht durch die Zuteilung ganz oder tw verdrängt wird. Voraussetzung ist weiterhin, dass nach den vorgelegten Unterlagen dem widersprechenden Gläubiger ein Pfandrecht tatsächlich zusteht (Zö/Seibel Rz 3). Dritte sind nicht widerspruchsberechtigt, sie sind darauf verwiesen, ggf ihre Rechte mit den Klagen nach § 771 oder § 805 geltend zu machen. Der Schuldner ist nicht widerspruchsberechtigt, er kann ledig...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    339
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    321
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    315
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    239
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    234
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    179
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    170
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    166
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    152
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    139
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    132
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    127
  • Persönliche Unterschrift in der Steuererklärung
    126
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    124
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    123
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    123
  • Erhalt von Pflegegeld steht Pflege-Pauschbetrag nicht stets entgegen
    116
  • Ballspielen auf Rasenfläche nicht gestattet
    114
  • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
    113
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    112
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium

Top-Themen

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Vater putzt Nase vom Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Nachdenklicher Geschäftsmann steht auf Leinwand mit Zeichnungen

Personen- und Kapitalgesellschaften – Unterschiede und Besonderheiten

mehr

Autobahn rasende Autos

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

Feuerwerk

Drohende Verjährung zum Jahresende: Maßnahmen zur Rettung von Forderungen

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Einkaufsrecht in der Praxis
Einkaufsrecht in der Praxis

Sicher agieren im Einkauf! Das Buch vereint juristisches Wissen mit Praxisanforderungen und bietet einen Überblick über Rechtsfragen im Beschaffungsprozess – von Verträgen bis Datenschutz. Mit Checklisten, Vorlagen und Praxisbeispielen.


Zivilprozessordnung / § 876 Termin zur Erklärung und Ausführung
Zivilprozessordnung / § 876 Termin zur Erklärung und Ausführung

1Wird in dem Termin ein Widerspruch gegen den Plan nicht erhoben, so ist dieser zur Ausführung zu bringen. 2Erfolgt ein Widerspruch, so hat sich jeder dabei beteiligte Gläubiger sofort zu erklären. 3Wird der Widerspruch von den Beteiligten als begründet ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren