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Moench/Weinmann, ErbStG § 7 Schenkungen unter Lebenden / dd) Sonderfragen der Wertermittlung und Steuerberechnung

Dipl.-Finw. (FH) Norbert Weinmann
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Rz. 83

Das praktische Problem der Besteuerung nach der Verhältnisrechnung lag in der Aufgabe, Verkehrswerte für die Schenkerleistung und die Leistung des Beschenkten zu ermitteln. Der Begriff des Verkehrswerts deckt sich zwar grundsätzlich mit dem des gemeinen Werts i. S. d. § 9 BewG. Ein Vergleich der Verkehrswerte war zwar notwendig, um zu prüfen, ob nach zivilrechtlichen Bewertungsmaßstäben eine Bereicherung des Bedachten und überdies ein "auffallend grobes Missverhältnis" (vgl. Rz. 67f.) zwischen den miteinander verbundenen gegenseitigen Leistungen vorlag. Die Verhältnisrechnung verlangte aber eine genauere Prüfung, weil die in die Formel eingesetzten Verkehrswerte die Höhe der Steuer mitbestimmten. Für das Bewertungsrecht ab dem 1.1.2009 haben sich diese Probleme weitgehend erledigt. Der gemeine Wert als genereller Wertansatz soll regelmäßig dem Verkehrswert entsprechen. Von daher ist eine gesonderte Ermittlung des Verkehrswerts nur noch in extremen Ausnahmefällen geboten. Durch die neue Berechnungsweise für gemischte Schenkungen (vgl. Rz. 68) bleibt für eine besondere Ermittlung des Verkehrswerts ohnehin nur noch selten Raum, wenn zweifelhaft ist, ob angesichts einer Unausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung/Auflagen überhaupt eine Schenkung gegeben ist.

 

Rz. 84

Bei der Übertragung von Betriebsvermögen werden nach dem Inhalt des Übergabevertrags die Sachen, Rechte und sonstigen Wirtschaftsgüter des Aktivvermögens übertragen und andererseits übernimmt der Erwerber die betrieblichen Schulden. In diesem Zusammenhang besteht Streit, ob die Übernahme der Betriebsschulden zu einer gemischten Schenkung führt. Eine Gegenleistung nimmt Gebel an[1], mit dem Argument, dass nach Zivilrecht Schulden nicht verschenkt werden könnten; der Vertrag, der der Übertragung des Gewer...

Dieser Inhalt ist unter anderem im ErbStG Kommentar Moench/Weinmann Online enthalten. Sie wollen mehr?

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