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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7 A ... / a) Allg zum Gebäudebegriff

Dr. Peter Handzik
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Rn. 317

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

§ 7 Abs 4 EStG gilt nur für "Gebäude". Der Begriff ist nicht gesetzlich geregelt, es werden die bewertungsrechtlichen Merkmale herangezogen (BFH BStBl II 2009, 986; R 7.1 Abs 5 S 1 EStR 2012; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 373). Ein Gebäude idS ist danach (BFH BStBl III 1963, 376; BStBl II 1969, 517; 2009, 986; BFH BFH/NV 2021, 692 mit Anm Schindler, DStRK 2021, 134; R 7.1 Abs 5 S 2 EStR 2012; Abschn 1 Abs 2 S 1 BewRGr; Tz 2.2 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734):

 
Kriterium Nr Beschreibung des Kriteriums Erläuterungen dazu
1 Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden s Rn 318, 319 ff
2 Schutzgewährung gegen äußere Einflüsse für Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung s Rn 322 ff
3 Aufenthaltsgestattung für Menschen s Rn 325
4 Feste Verbindung mit dem Grund und Boden s Rn 326
5 Beständigkeit s Rn 327, 328
6 Standfestigkeit s Rn 329
 

Rn. 318

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden kommt neben dem zivilrechtlichen/wirtschaftlichen Eigentum auch ein Nutzungsrecht am Gebäude als AfA-Objekt in Frage. Obwohl dieses Nutzungsrecht ein immaterielles WG ist, wird es wie ein Gebäude abgeschrieben (BFH BStBl II 2010, 670), wobei eine Abschreibung nach § 7 Abs 4 S 2 EStG wegen mutmaßlich kürzerer Pachtdauer nicht in Betracht kommt (BFH BStBl II 2010, 670).

 

Rn. 318a

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Zur Abschreibung des Eigenaufwands des Unternehmer-Ehegatten zugunsten des Miteigentumsanteils des Nichtunternehmer-Ehegatten bei Miteigentum beider s Rn 48f.

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