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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 45e Ermächtigung für Zinsinformationsverordnung

Dr. jur. Rolf Hasselmann
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Schrifttum:

Bülte, Die AbgSt bei EU-quellenbesteuerten KapErtr als probates Mittel zur Vermeidung von Steuerstraftaten o als Folge eines Rückzugsgefechts des Steuerstrafrechts?, BB 2008, 2375;

Zipfel, Und sie bewegen sich doch, Steuerlicher Informationsaustausch in der EU wird ausgeweitet – neuer OECD-Standard wird kommen, www.dbresearch.de v 09.05.2014;

Czakert, Die gesetzliche Umsetzung des Common Reporting Standards in Deutschland, DStR 2015, 2697;

Kussmaul/Berens/Licht, BMF nimmt Stellung zu Standard für den Austausch von Finanzinformationen, Haufe Finance News v 04.04.2017 (online Ressource).

Verwaltungsanweisungen:

BMF v 30.01.2008, BStBl I 2008, 320 (Anwendungsschreiben zur Zinsinformationsverordnung – ZIV);

BMF v 18.01.2016, BStBl I 2016, 85 idF v 19.12.2017, BStBl I 2018, 52 (Einzelfragen zur AbgSt);

BMF v 01.02.2017, BStBl I 2017, 305 (Standard für den automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen);

BMF v 28.06.2018, DStR 2018, 1566 (Bekanntmachung einer finalen Staatenaustauschliste iSd § 1 Abs 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.9.2018).

I. Inhalt u Bedeutung

 

Rn. 1

Stand: EL 132 – ET: 12/2018

Zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 03.06.2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ZinsRL; ABl EU Nr L 157, 38) wurde § 45e EStG durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003 (BGBl I 2003, 2645) in das Gesetz eingefügt. Die ZinsRL ist am 01.07.2005 in Kraft getreten. Ziel der ZinsRL ist es, die effektive Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen innerhalb der EU sicherzustellen (Art 1 Abs 1 ZinsRL). Dabei beschränkte sich die ZinsRL auf grenzüberschreitende Zinszahlungen u ließ innerstaatliche Regelungen über die Besteuerung von Zinserträgen unberührt. Dividenden, Gewinne aus Veräußerungsgeschäften u Erträge aus...

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