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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 15 ... / bec) Mitunternehmerschaft des Gesellschafters (Nießbrauchbestellers)

Dr. Horst Bitz
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Rn. 32d

Stand: EL 188 – ET: 04/2026

Der den Nießbrauch bestellende Gesellschafter bleibt bei einem nach dem gesetzlichen Leitbild des BGB ausgestalteten Nießbrauch (reines Fruchtziehungsrecht) Mitunternehmer wegen

  • des (fort-)bestehenden Mitunternehmerrisikos in Form der Beteiligung am Geschäftswert, am Auseinandersetzungsguthaben, der potenziellen Wertminderung der Beteiligung durch Werteinbußen am AV, am Verlust (s Rn 33c) und wegen der Haftung für Verbindlichkeiten der PersGes im Außenverhältnis (BFH v 02.07.2025, IV R 37/22, BFH/NV 2025, 1570 Rz 45; BFH v 20.03.2025, IV R 12/21, BFH/NV 2025, 1013 Rz 79 mwN; BFH v 01.03.1994, VIII R 35/92, BStBl II 1995, 241; BFH v 16.05.1995, VIII R 18/93, BStBl II 1995, 714 Leitsatz Nr 2. Ein Grundstück, das zum Sonder-BV des Gesellschafters gehört, wird durch die Bestellung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs am Gesellschaftsanteil und am Grundstück grundsätzlich nicht entnommen: BFH v 01.03.1994, VIII R 35/92, aaO.
  • der verbleibenden Mitunternehmerinitiative (s Rn 23e zu (3)–(4)), wenn er sich vertraglich (s Rn 31e) den Kernbereich grundlegender Entscheidungen (die gesellschaftsrechtlichen Stimmrechte, s BFH v 06.05.2015, II R 34/13, BStBl II 2015, 821 Rz 23 und BFH v 23.02.2010, BStBl II 2010, 555 Rz 16) und auch das Widerspruchsrecht gem § 164 HGB sowie die Kontrollrechte gem § 166 HGB) vorbehält: BFH v 01.03.1994, VIII R 35/92, BStBl II 1995, 241/245; FG Köln EFG 1984, 462 rkr; glA schon Biergans, DStR 1985, 327, 331).

Behält (insb beim Vorbehaltsnießbrauch) der Nießbrauchsberechtigte sich kraft Stimmrechtsvollmacht oder vertraglicher Vereinbarung (s Rn 31d) Gesellschafter-, Widerspruchs- (§ 164 iVm § 116 Abs 2 S 1 HGB nF) und Kontrollrechte (§ 166 HGB) auch in Grundlagengeschäften der Gesellschaft vor und kann er auch ao Geschäfte ohne...

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