Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Leistungszeitpunkt in Rechnungen (zu § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG)

Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Kommentar

Wichtig

Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 15.2a UStAE.

Eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG muss neben der Angabe des Ausstellungsdatums der Rechnung auch das Leistungsdatum – zumindest nach dem Monat der Ausführung der Leistung – enthalten. Der BFH[1] hatte dazu entschieden, dass die Angabe des Kalendermonats als Leistungszeitpunkt[2] sich unter Beachtung der unionsrechtlichen Vorgaben aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben kann, wenn nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die Leistung in dem Monat bewirkt wurde, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Die Finanzverwaltung hat in ihrem Schreiben darauf hingewiesen, dass den Entscheidungen des BFH eine Würdigung des jeweiligen Einzelfalls zugrunde lag. Wenn nicht feststeht, dass das Rechnungs- und das Leistungsdatum zusammenfallen, ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß, sodass der Leistungsempfänger nicht zum Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung berechtigt ist.

Praxis-Tipp

Unter den weiteren Bedingungen ist aber die Rechnung um diesen fehlenden Bestandteil berichtigungsfähig.[3]

Ein Verzicht auf die Angabe des Leistungsdatums kann nach Auffassung der Finanzverwaltung nur (in Ausnahmefällen) in Frage kommen, wenn sichergestellt ist, dass die Daten von Rechnungsausstellung und Leistungsdatum zusammenfallen. Dies ist insbesondere nicht der Fall, wenn

  • eine unmittelbar mit der Leistung zusammenfallende Rechnungsausstellung nicht branchenüblich ist;
  • die zeitnahe Rechnungsausstellung vom Rechnungsaussteller nicht immer durchgeführt wird;
  • bei der konkreten Leistung sonstige Zweifel an einem Zusammenfallen der Daten bestehen.

Die Finanzverwaltung nimmt darüber hinaus auch zu dem Vorsteuerabzug aus einer Rechnung eines sog. "Strohmanns" Stellung. Die Finanzverwaltung[4] stellt unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH[5] klar, dass ein Vorsteuerabzug aus einer Rechnung nicht möglich ist, wenn die als Rechnungsaussteller bezeichnete Person einen auf ihren Namen lautenden Geschäftsbetrieb nur vortäuscht, ohne tatsächlich selbst direkt oder über einen rechtsgeschäftlichen Vertreter zivilrechtliche Vertragsbeziehungen mit dem Leistungsempfänger zu unterhalten.

Konsequenzen für die Praxis

Nachdem der BFH die Angabe eines Leistungsdatums in zwei Fällen als entbehrliche Rechnungsangabe angesehen hatte, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die Leistung im Monat der Rechnungsausstellung erbracht worden ist, musste die Finanzverwaltung dazu Stellung nehmen. Die praktische Anwendbarkeit wird sich nur auf wenige Sachverhalte in der Praxis beschränken (z.B. bei Verkäufen über den Einzelhandel, da dort üblicherweise die Rechnungen im Zeitpunkt der Lieferung ausgestellt werden). Zumindest bleibt es für den Leistungsempfänger und seinen Vorsteuerabzug ein Risiko, ob der leistende Unternehmer auch "immer" seine Rechnungen zeitnah zum Leistungszeitpunkt ausstellt.

Praxis-Tipp

Unternehmer als Leistungsempfänger sollten deshalb bei Rechnungseingang weiterhin prüfen, ob neben dem Rechnungsdatum auch das Leistungsdatum enthalten ist. Regelmäßig reicht ein Hinweis "das Rechnungsdatum entspricht dem Leistungsdatum" aus. Ergibt sich ein Leistungsdatum nicht aus der Rechnung, sollte weiterhin zeitnah eine Korrektur der Rechnung angestrebt werden – nur dies sichert in jedem Fall den Vorsteuerabzug.

Die Regelung ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, Schreiben v. 9.9.2021, III C 2 - S 7280-a/19/10004 :001, BStBl 2021 I S. 1593.

[1] BFH, Urteil v. 1.3.2018, V R 18/17, BFH/NV 2018 S. 916 sowie BFH, Urteil v. 15.10.2019, V R 29/19, BFH/NV 2020 S. 298.
[2] § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG i. V. m. § 31 Abs. 4 UStDV.
[3] Vgl. dazu auch BMF, Schreiben v. 18.9.2020, BStBl 2020 I S. 976.
[4] Abschn. 15.2a Abs. 2 Satz 10 Nr. 1 Satz 3 UStAE.
[5] BFH, Urteil v. 15.10.2019, V R 29/19, BFH/NV 2020 S. 298.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    217
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    156
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    131
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    124
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    124
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    121
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    119
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    118
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    116
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    115
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    111
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    107
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    100
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    99
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    97
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    93
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    91
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    90
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    89
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Erfolgreich umsetzen: Neue Arbeitswelt in der Steuerberatung
Neue Arbeitswelt in der Steuerberatung
Bild: Haufe Shop

Das Buch ist ein Wegweiser für alle, die ihre Kanzlei in eine moderne und zukunftsorientierte Arbeitsumgebung transformieren wollen. Es bietet Strategien und praktische Ratschläge, um die Vorteile von New Work voll auszuschöpfen und sich erfolgreich den neuen Herausforderungen zu stellen.


Vorsteuerabzug: 10 typische... / 2.4 Ordnungsgemäße Pflichtangaben in der Rechnung
Vorsteuerabzug: 10 typische... / 2.4 Ordnungsgemäße Pflichtangaben in der Rechnung

Für die Ausübung des Vorsteuerabzugs ist zudem das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung erforderlich. Diese kann zwar (in Teilen) fehlerhaft sein und rückwirkend berichtigt werden. Jedenfalls muss die Rechnung aber die Mindestanforderungen für das ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren