Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 325a Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland

Prof. Dr. Christoph Hütten, Dr. Julia Zicke
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

A. Hintergrund

 

Rn. 1

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

Zum Schutz von Personen, die über eine Zweigniederlassung mit einem ausländischen UN in Beziehung treten, erfolgte durch die sog. Zweigniederlassungs- oder auch 11. EG-R ((89/666/EWG); ABl. EG, L 395/36ff. vom 30.12.1989; derweil: Titel I, Kap. 3, Abschn. 2f. der R 2017/1132 (ABl. EU, L 169/46ff. vom 30.06.2017) i. d. F. der R 2019/2121 (ABl. EU, L 321/1ff. vom 12.12.2019)) u. a. eine Koordinierung der Angaben und Unterlagen, die bei Unterhalten ausländischer Zweigniederlassungen in deren Sitzstaat offenzulegen sind. Zu den offenlegungspflichtigen Unterlagen gehören nach Art. 30 Abs. 1 lit. g) i. V. m. Art. 31 der R 2017/1132 (zuvor: Art. 2 Abs. 1 lit. g) i. V. m. Art. 3 der 11. EG-R) auch Unterlagen der RL. Die Offenlegung hat nach dem Recht des EU-Mitgliedstaats zu erfolgen, in dem die Zweigniederlassung besteht (vgl. Art. 29 Abs. 1 der R 2017/1132; zuvor: Art. 1 Abs. 1 der 11. EG-R).

 

Rn. 2

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

§ 325a resultiert aus der Umsetzung von Art. 31 der R 2017/1132 (zuvor: Art. 3 der 11. EG-R) in deutsches Recht und wurde durch das Durchführungsgesetz zur 11. EG-R vom 22.07.1993 (BGBl. I 1993, S. 1282ff.) in das HGB aufgenommen. Er steht im Zusammenhang mit den §§ 13d–13g, die ebenfalls Anforderungen an die Publizität deutscher Zweigniederlassungen von ausländischen UN regeln.

 

Rn. 2a

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes vom 19.06.2023 (BGBl. I 2023, Nr. 154, S. 1ff.) war § 325a – im Gegensatz zur R 2017/1132 (bzw. 11. EG-R) sowie zu den §§ 13d–13g – nicht für alle ausländischen UN mit Zweigniederlassungen in Deutschland einschlägig, sondern galt nur für deutsche Zweigniederlassungen unterhaltende UN mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Vertragsstaat des Abkommens über den EWR. Angesichts dessen war zweifelhaft, ob mit § 325a insoweit die europäischen Vorgaben ordnungsgemäß umgesetzt wurden (vgl. diesbezüglich auch BT-Drs. 12/3908, S. 19; im Übrigen BT-Drs. 20/5653, S. 42f.). Zugleich erfolgte eine Diskriminierung von Zweigniederlassungen von KapG im EU-Ausland im Vergleich zu Zweigniederlassungen von KapG in Drittstaaten.

B. Persönlicher Anwendungsbereich

 

Rn. 3

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

Einschlägig ist § 325a allein für solche UN, welche die folgenden Kriterien erfüllen:

 

Rn. 4

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

(1) Der Sitz des UN muss außerhalb Deutschlands liegen. Entscheidend war früher der effektive Verwaltungs- und nicht etwa der Satzungssitz. Daran kann nach der jüngeren Rspr. des EuGH nicht mehr festgehalten werden. Die Festlegung des Sitzes in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag determiniert somit, ob ein UN mit einer Zweigniederlassung in Deutschland in den Anwendungsbereich des § 325a fällt oder – bei einem Sitz in Deutschland – nicht (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 325a HGB, Rn. 13; MünchKomm. HGB (2020), § 325a, Rn. 11).
 

Rn. 5

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

(2) Nach dem Gesetzeswortlaut muss es sich um eine KapG handeln. Damit sind UN gemeint, deren Rechtsform mit der einer deutschen KapG (AG, GmbH, KGaA, SE) vergleichbar ist (vgl. BT-Drs. 12/3908, S. 15). Für die EU-Staaten sind die betroffenen Gesellschaftsformen in Anhang II der R 2017/1132 (zuvor: Art. 1 der sog. 1. EG-R (68/151/EWG), ABl. EG, L 65/8ff. vom 14.03.1968 bzw. Art. 1 der R 2009/101/EG (ABl. EU, L 258/11ff. vom 01.10.2009) aufgeführt. Für Staaten außerhalb der EU hat eine Gleichsetzung im Wege der Substitution zu erfolgen (vgl. Baumbach/Hopt (2023), § 13d HGB, Rn. 2f.; § 13e HGB, Rn. 1). Hierbei ist v.a. auf die Organisationsstruktur sowie die Haftungsverhältnisse abzustellen.
 

Rn. 6

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

(3) Ausländische PersG und eG fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 325a, da weder im PublG noch in den für eG relevanten §§ 336–339 auf § 325a verwiesen wird oder eine entsprechende Vorschrift existiert (vgl. so auch MünchKomm. HGB (2020), § 325a, Rn. 4).
 

Rn. 7

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

 

Angesichts des Globalverweises des 264a auf die Offenlegungsvorschriften könnte sich der Schluss ergeben, dass der Anwendungsbereich des § 325a sich auch auf PersG beziehen würde, an denen keine natürliche Person direkt oder indirekt beteiligt ist (vgl. so aber Beck Bil-Komm. (2022), § 325a HGB, Rn. 12). Eine derartige Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 325a ist jedoch nach hier vertretener Ansicht aus zwei Gründen abzulehnen:

  • Zum einen würde der deutsche Gesetzgeber dann über die Anforderungen der einschlägigen EU-Vorgaben hinausgehen, da allein die Bilanz-R 2013/34/EU (konkret: Art. 1 Abs. 1 lit. b) i. V. m. Anhang II; zuvor: 4. und 7. EG-R i. V. m. R 1990/605/EWG (ABl. EG, L 317/60ff. vom 16.11.1990)) den Anwendungsbereich auf haftungsbeschränkte PersG ausweitet, die R 2017/1132 dagegen hinsichtlich der betroffenen UN explizit in Anhang II...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    4.457
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.338
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    3.217
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    2.578
  • Betriebsbedarf
    2.566
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    2.513
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    2.493
  • Anzahlungen, geleistete
    2.479
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    2.366
  • Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer
    2.313
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    2.268
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    2.261
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    2.233
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    2.216
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    2.154
  • Nachforderungszinsen
    2.107
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    2.103
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    2.100
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    2.080
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    2.072
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Ertragsteuerinformationsbericht: Offenlegungspflichten für Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften
Skylight Frankfurt_Deka Immobilien
Bild: Deka Immobilien

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes wurde mit der Neufassung des § 325a Abs. 1 HGB eine lange bestehende Ungleichbehandlung beseitigt.


Bundestag: Gesetz zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen
Europa-Flaggen vor blauem Himmel
Bild: Udo Pohlmann/Pixabay

Der Bundestag hat am 11.5.2023 ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen verabschiedet. Der Bundesrat hat das Gesetz am 16.6.2023 gebilligt.


Regierungsentwurf: Gesetz zur Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationen
Drehender Globus, Bewegung
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Das Bundeskabinett hat am 7.12.2022 den Gesetzentwurf zur Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationen von multinationalen umsatzstarken Unternehmen und Konzernen beschlossen.


Nach Fragen und Fällen aufbereitet: Umsatzsteuer in der Praxis
Umsatzsteuer in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Dieses Fachbuch zeigt Ihnen, wie Sie bei der Umsatzsteuer alles richtig machen und Wahlrechte zu Ihrem Vorteil ausüben können. Topaktuell: mit allen Änderungen durch BMF-Schreiben und BFH-Urteile.


Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Persönlicher Anwendungsbereich
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Persönlicher Anwendungsbereich

  Rn. 3 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Einschlägig ist § 325a allein für solche UN, welche die folgenden Kriterien erfüllen:  Rn. 4 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 (1) Der Sitz des UN muss außerhalb Deutschlands liegen. Entscheidend war früher der ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren