Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

VII. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Prof. Dr. Michael Dusemond, Prof. Dr. Sabine Heusinger-Lange
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rn. 109

Stand: EL 34 – ET: 12/2021

Die Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" (§ 266 Abs. 2 E.) kann im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten VG auftreten, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger eines UN entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen. Die Werte dieser VG sind mit den zugehörigen Schulden zu verrechnen (vgl. hierzu auch Hasenberg/Hausen, DB 2008, Beilage Nr. 1 zu Heft 7, S. 29ff.). Der die Schulden übersteigende Betrag des Zeitwerts der VG ist unter einer gesonderten Position zu aktivieren (vgl. § 246 Abs. 2 Satz 3). Entsprechend ist mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung sowie dem zu verrechnenden Vermögen zu verfahren. Das Saldierungsgebot ist auf Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen, Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen und andere vergleichbare langfristige Verpflichtungen beschränkt, es findet aber auch Anwendung auf "Verpflichtungen [...], die gegenüber Mitarbeitern bestehen, die nicht Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn sind" (BT-Drs. 16/12407, S. 110). Wesentliche Voraussetzung ist aber auch hier, dass die betreffenden VG dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (vgl. Rhiel/Veit, DB 2008, S. 193 (195f.)). Konkret betroffen ist bspw. das Planvermögen bei Pensionsrückstellungen, das bei Vorliegen der einschlägigen Voraussetzungen mit der betreffenden Pensionsrückstellung saldiert auszuweisen ist. Dadurch wird in der Bilanz nur noch die Belastung ausgewiesen, die von dem UN auch wirtschaftlich zu tragen ist. Durch die Zweckbindung der betroffenen VG ist die nach § 246 Abs. 2 gebotene Saldierung für die Darstellung der VFE-Lage durchaus als sachgerecht zu beurteilen (vgl. BilMoG-HB (2009), Kap. III, S. 57 (68); des Weiteren auch IDW, FN-IDW 2008, S. 9 (10)).

Bei dem aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung handelt es sich aber nicht um einen VG, sondern um einen Verrechnungsposten (vgl. WP-HB (2021), Rn. F 447), der i. d. R. nicht die Basis zur Berechnung der nach § 268 Abs. 3 gebotenen Ausschüttungssperre darstellt. Denn die Ausschüttungssperre bezieht sich auf den die (historischen) AK übersteigenden Betrag abzgl. der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 266 HGB, Rn. 162).

Besonders anzumerken ist an dieser Stelle, dass für eine Ausübung des Wahlrechts nach § 266 Abs. 1 Satz 4, zur Aufstellung einer verkürzten Bilanz durch Kleinst-KapG, die gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 für verrechnete VG i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 vorgesehene Zeitwertbewertung nicht angewendet werden darf (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 5). Vielmehr muss die Bewertung dieser verrechneten VG zu fortgeführten AHK erfolgen. Nur bei Einhaltung auch dieses (qualitativen) Kriteriums, darf eine verkürzte Bilanz i. S. d. § 266 Abs. 1 Satz 4 aufgestellt werden. Es entfällt dann zugleich die Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8, da in diesem Falle kein unrealisierter Gewinn ausgewiesen wird. Aufgrund dieser Bewertungsbeschränkung für kleinste KapG und diesen gleichgestellten PersG i. S. d. § 264a ist aber bei diesen kaum mit der Entstehung eines solchen Unterschiedsbetrags zu rechnen (vgl. Theile, BBK 2013, S. 107 (113)).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    2.050
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.965
  • Nachforderungszinsen
    1.126
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    982
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    842
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    828
  • Werkzeuge, Abschreibung
    708
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    684
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    643
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    635
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    621
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    614
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    518
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    451
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    437
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    433
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    411
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    405
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    401
  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    387
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Kleinstkapitalgesellschaften: Vorteil 2 für die Kleinstkapitalgesellschaft: verkürzte Gliederung
Bilanz Steigung mit roter Linie und Buntstiften
Bild: Haufe Online Redaktion

Hinsichtlich des Umfangs der Bilanz sieht § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB eine gegenüber der Bilanz von kleinen Kapitalgesellschaften nochmals verkürzte Gliederung vor.  


Nach Fragen und Fällen aufbereitet: Umsatzsteuer in der Praxis
Umsatzsteuer in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Dieses Fachbuch zeigt Ihnen, wie Sie bei der Umsatzsteuer alles richtig machen und Wahlrechte zu Ihrem Vorteil ausüben können. Topaktuell: mit allen Änderungen durch BMF-Schreiben und BFH-Urteile.


Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Handelsrechtliche Rechnungslegung in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Handelsrechtliche Rechnungslegung in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

  Rn. 418 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Umsetzung des BilMoG hielt der beizulegende Zeitwert – in überschaubarem Umfang – neben den AK und HK als Bewertungsmaßstab Einzug in die handelsrechtliche RL. Im Gegensatz zur alten Rechtslage, nach der er ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren