Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

1. Prognosebericht: Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung (§ 289 Abs. 1 Satz 4)

Prof. Dr. Peter Kajüter
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rn. 96

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

Durch den Prognosebericht sollen sich die Lageberichtsadressaten ein zutreffendes Bild von den Einschätzungen und Erwartungen der UN-Leitung zur weiteren Entwicklung des UN machen können. I.d.S. definiert DRS 20.11 eine Prognose als eine "Aussage über voraussichtliche Entwicklungen und Ereignisse". Die Aussage muss sich auf einen konkreten Prognosegegenstand beziehen und einen bestimmten Zeithorizont zugrunde legen. Sie kann unterschiedlich präzise formuliert sein. Im Unterschied zu Zielen, die einen angestrebten künftigen Zustand darstellen, beschreiben Prognosen eine unter bestimmten Bedingungen erwartete Entwicklung. Um Prognosen nachvollziehen zu können, ist die Kenntnis der getroffenen Annahmen erforderlich.

 

Rn. 97

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

Der Prognosebericht ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Lageberichts. Auch bei einem Umfeld, das von außergewöhnlich hoher Unsicherheit geprägt ist, müssen Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung des UN gemacht werden (vgl. hierzu HdR-E, HGB §§ 289, 289a–f, Rn. 115). Ein nicht existenter Prognosebericht ist ein wesentlicher Fehler der RL (vgl. zum Fall Merck OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.11.2009, WpÜG 11/09 und 12/09, DB 2009, S. 2773; Zülch/Hoffmann, StuB 2010, S. 83ff.).

 

Rn. 98

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

Was im Lagebericht zur voraussichtlichen Entwicklung des UN zu erläutern ist, wird im Gesetz nicht näher konkretisiert. Allerdings ergibt sich aus dem engen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Wirtschaftsbericht ein grds. gleicher Berichtsgegenstand, über den jedoch zukunftsorientiert zu berichten ist (vgl. Barth (2009), S. 41; Fink/Kajüter (2021), S. 243; Beck Bil-Komm. (2020), § 289 HGB, Rn. 60 i. V. m. § 315 HGB, Rn. 122). Es sind mithin Aussagen zum voraussichtlichen Geschäftsverlauf (einschließlich Geschäftsergebnis) und zur voraussichtlichen Entwicklung der VFE-Lage zu machen. Dazu gehören zum einen Angaben zu geplanten Maßnahmen in den einzelnen Funktionsbereichen und deren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage und zum anderen Angaben zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung, zu geplanten Investitionen und deren Finanzierung sowie zur Entwicklung der Liquidität. Soweit für das Verständnis der Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung des UN erforderlich, ist zudem über die erwartete Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Branche zu berichten. Angaben hierzu stellen i. d. R. Prämissen für die eigenen Prognosen der UN-Leitung dar.

 

Rn. 99

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

DRS 20.126 konkretisiert den Prognosegegenstand weiter: Es sind Prognosen zu den bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren abzugeben, die es nach DRS 20.102 und 20.106 zu berichten gilt. Hierbei handelt es sich um Leistungsindikatoren, die auch zur internen Steuerung des UN herangezogen werden (vgl. HdR-E, HGB §§ 289, 289a–f, Rn. 82). Die UN-Leitung muss sich mithin nicht eigens für die Darstellung im Prognosebericht Erwartungen zu bestimmten Leistungsindikatoren bilden, sondern kann auf ihre in der Planung formulierten Prognosen zurückreifen, sofern diese bei der Aufstellung des Lageberichts noch aktuell sind.

 

Rn. 100

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

Um es den Adressaten des Lageberichts zu ermöglichen, die Prognosen der UN-Leitung mit den tatsächlich erreichten Werten zu vergleichen (vgl. hierzu auch den Prognose-Ist-Vergleich nach DRS 20.57; überdies HdR-E, HGB §§ 289, 289a–f, Rn. 69), müssen die Prognosen zu den bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren so ermittelt werden, dass Prognose- und Istwerte für denselben Berichtszeitraum vergleichbar sind (vgl. DRS 20.126). Dies setzt voraus, dass sie sich auf denselben Gegenstand beziehen, also z. B. dieselbe Zusammensetzung des UN für die finanziellen Leistungsindikatoren, oder dasselbe Kundensegment für nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zugrunde legen. Zudem müssen die Leistungsindikatoren auf identische Art und Weise ermittelt werden. Dies impliziert für quantitative Angaben (z. B. zum EBIT) eine identische Definition und Berechnung sowohl in der Prognose als auch im Ist, während bei qualitativen Angaben (z. B. zur Kundenzufriedenheit) ein einheitlicher Beurteilungsmaßstab zugrunde zu legen ist (vgl. Fink/Kajüter (2021), S. 245).

 

Rn. 101

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

Für die Prognosen ist die Zusammensetzung des UN im Prognosezeitraum zugrunde zu legen (vgl. DRS 20.119). Dadurch kann auf die eigenen während der Planung gebildeten Erwartungen zurückgegriffen werden. Sofern jedoch innerhalb des Prognosezeitraums z. B. ein Geschäftsbereich veräußert oder ein Werk geschlossen werden soll, stellt sich die Frage, ob und ggf. wie dies bei der Prognose im Lagebericht zu berücksichtigen ist. DRS 20 gibt hierauf keine Antwort. Es erscheint sachgerecht, solche Veränderungen in der Zusammensetzung des UN dann zu berücksichtigen, wenn sie mit hinreichender Sicherheit absehbar sind und daher auch in der internen Planung bereits entsprechend berücksichtigt wurden (vgl. Fin...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    3.918
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.007
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    2.834
  • Betriebsbedarf
    2.373
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    2.357
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    2.302
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    2.296
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    2.264
  • Anzahlungen, geleistete
    2.242
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    2.209
  • Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer
    2.097
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    2.031
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    1.974
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    1.961
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    1.960
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    1.884
  • Größenklassen
    1.873
  • Nachforderungszinsen
    1.867
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    1.840
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    1.833
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Fachlicher Hinweis des IDW: Auswirkungen des Krieges auf Abschlüsse mit Stichtag ab dem 30.9.2022
Aktuelles zur Rechnungslegung
Bild: Haufe Online Redaktion

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) sieht Gesellschaft, Politik und Wirtschaft derzeit vielschichtigen, z.T. interdependenten Herausforderungen ausgesetzt, die zu erheblichen Unsicherheiten und Risiken führen und in den Jahresabschlüssen berücksichtigt werden sollten. Daher wurde ein Fachlicher Hinweis des IDW veröffentlicht zur Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds und Auswirkungen auf Finanzberichte zum oder nach dem 30.9.2022.


Schnell und sicher: GmbH-Jahresabschluss leicht gemacht
GmbH Jahresabschluss leicht gemacht
Bild: Haufe Shop

So erstellen Sie den GmbH-Jahresabschluss korrekt und unter Nutzung aller Gestaltungsspielräume. Mit Ablaufplan, klaren Arbeitsschritten und Buchungsbeispielen werden Sie durch den gesamten Abschluss geführt und vermeiden so häufige Fehler.


Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zukunftsorientierte Berichterstattung: Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (§ 289 Abs. 1 Satz 4)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zukunftsorientierte Berichterstattung: Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (§ 289 Abs. 1 Satz 4)

  Rn. 93 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Neben der primär vergangenheitsorientierten Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des UN gehört die zukunftsorientierte Berichterstattung über die weitere Entwicklung des UN ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren