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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 227 Erlass

Dr. Norbert Lemaire
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Schrifttum

Farr, Der Steuererlass als Beitrag zur Entschuldung privater Haushalte, BB 2002, 1989;

Janssen, Erlass von Steuern auf Sanierungsgewinne, DStR 2003, 1055;

Loose, Säumniszuschläge, AO-StB 2003, 193;

Bartone, Der Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, AO-StB 2004, 356;

Nieland, Die Unbilligkeit beim Steuererlass, AO-StB 2004, 284;

Bartone, Der Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis in der Insolvenz, AO-StB 2005, 155;

Hagemeier, Erlass von Rückforderungszinsen bei Investitionszulagen aus sachlichen Billigkeitsgründen, AO-StB 2007, 186;

Günther, Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, AO-StB 2009, 311;

Kranenberg, "Vergleichsverhandlungen" in der Vollstreckung?, AO-StB 2009, 119.

A. Bedeutung der Vorschrift

 

Tz. 1

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Die Vorschrift betrifft Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren. Gegenstand des Erlasses aus Billigkeitsgründen können alle Geldansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sein (§ 37 Abs. 1 AO; BFH v. 25.11.1997, IX R 28/96, BStBl II 1998, 550).

 

Tz. 2

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Der Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ist eine Billigkeitsmaßnahme, die in das pflichtgemäße Ermessen der zuständigen Verwaltungsbehörden gestellt ist (§ 5 AO; BFH GrS v. 28.11.2016, GrS 1/15, BStBl II 2017, 393), wobei das Ermessen nicht voraussetzungslos besteht, sondern unter der Voraussetzung, dass die Erhebung bzw. Einziehung der Steuer unbillig wäre. Der Zweck der Vorschrift liegt darin, sachlichen und persönlichen Besonderheiten des Einzelfalls, die der Gesetzgeber in der Besteuerungsnorm nicht berücksichtigt hat, durch eine den Steuerbescheid selbst nicht ändernde Korrektur des Steuerbetrags insoweit Rechnung zu tragen, als sie die steuerliche Belastung als unbillig erscheinen lassen (BFH v. 17.04.2013, X R 6/11, BFH/NV 201...

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