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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsor ... / III. Zeitlicher Umfang

Alexander von Wedelstädt
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Tz. 11

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

In welchem zeitlichen Umfang Stpfl. geprüft werden, liegt im Ermessen der Finanzbehörde. § 3 BpO ordnet dazu die Stpfl., die nach § 193 Abs. 1 AO der Außenprüfung unterliegen, in Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe, wobei die Einordnung in diese Größenklassen im Dreijahresturnus – zuletzt zum 01.01.2016, s. BMF v. 09.06.2015, BStBl I 2015, 504 und zum 01.01.2019 s. BMF v. 13.04.2018, BStBl I 2018, 614 – erfolgt. Nach § 4 Abs. 2 BpO sollen Großbetriebe sowie Konzernbetriebe (§ 13 BpO; s. auch Merkblatt des BMF v. 02.07.2004, BStBl I 2004, 574) und die international verbundenen Unternehmen (§ 19 BpO) im Anschluss geprüft werden, der Prüfungszeitraum soll lückenlos an den vorhergehenden anschließen. Das Wort "soll" weist auf das sog. gebundene Ermessen der Finanzbehörde hin und lässt auch zu, dass in geeigneten Fällen auf eine Anschlussprüfung bei Großbetrieben verzichtet werden kann. Die Außenprüfung bei Großbetrieben kann auch "zeitnah" oder "im Jahrestakt" durchgeführt werden (zeitnahe Außenprüfung nach § 4a BpO; ausführlich Seer, Taxcompliance und Außenprüfung, FS M. Streck, 2011, 403, 407); eine Betriebsprüfung ist zeitnah, wenn der Prüfungszeitraum einen oder mehrere gegenwartsnahe Besteuerungszeiträume umfasst. Nach dem FinMinNRW (v. 10.09.2012, S 0401-10-V A 5) ist das der Fall, wenn zum Zeitpunkt des vorgesehenen Prüfungsbeginns das letzte Jahr des angeordneten Prüfungszeitraums nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und der Prüfungszeitraum nicht mehr als zwei Veranlagungszeiträume umfasst. Die Rahmenbedingungen für die zeitnahe Betriebsprüfung unterscheiden sich nicht von denen der herkömmlichen Betriebsprüfung. Ob die Finanzbehörde eine zeitnahe Außenprüfung durchführt, liegt in ihrem Ermessen, ein Antragsrecht bes...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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