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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsor ... / b) Ablaufhemmung in persönlicher Hinsicht

Dr. Roberto Bartone
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Tz. 73

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

In persönlicher Hinsicht wirkt die Ablaufhemmung durch die Außenprüfung in Bezug auf diejenigen Personen, auf deren steuerliche Verhältnisse sich die Prüfung unter Beachtung des zulässigen sachlichen Umfangs einer Außenprüfung (§ 194 Abs. 1 und 2 AO) erstreckt. Eine Erstreckung auf Ansprüche gegen Dritte, mit denen diese Personen in Geschäftsverbindung stehen und deren Verhältnisse anlässlich der Prüfung zur Kenntnis der Finanzbehörde gelangen, tritt nicht ein (BFH v. 06.05.1975, VIII R 265/84, BStBl II 1975, 723; BFH v. 15.12.1989, VI R 151/86, BStBl II 1990, 526). So hemmt die an einen Gesamtschuldner bekannt gegebene und damit ihm gegenüber wirksame Prüfungsanordnung nicht den Fristablauf gegenüber den weiteren Gesamtschuldnern (BFH v. 25.04.2006, X R 42/05, BStBl II 2007, 220, zu zusammenveranlagten Ehegatten).

 

Tz. 74

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Eine Ablaufhemmung gegenüber Dritten tritt selbst dann nicht ein, wenn diese konzernmäßig verbunden sind, ihre Selbstständigkeit aber dadurch nicht berührt ist. Die sog. Konzernprüfung ist nur die organisatorische Zusammenfassung einzelner selbstständiger Außenprüfung (s. Rz. 51; Kruse in Tipke/Kruse, § 171 AO Rz. 56).

 

Tz. 75

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Die Außenprüfung einer Kapitalgesellschaft hemmt den Ablauf der Festsetzungsfrist gegen den gesetzlichen Vertreter wegen möglicher Haftungsansprüche nicht. Eine Hemmung tritt auch nicht hinsichtlich Besteuerungsgrundlagen ein, die gesondert festzustellen sind.

 

Tz. 76

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Bei Personengesellschaften ist jedoch nicht die Gesellschaft, sondern die Gesellschafter sind steuerpflichtig. Eine Außenprüfung bei einer Personengesellschaft, die sich auf die Überprüfung der für die einheitliche und gesonderte Gewinnfe...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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