Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kindergeldanspruch bei dauerhafter Entführung des Kindes durch den anderen Elternteil

Barbara Rotter
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Leitsatz

Das FG hatte sich mit der Frage der Bezugsberechtigung des staatlichen Kindergeldes auseinanderzusetzen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein minderjähriges Kind war dem Vater übertragen worden, das Kind war jedoch von der Mutter an einen unbekannten Ort im Ausland entführt worden.

 

Sachverhalt

Getrennt lebende Eltern hatten die elterliche Sorge für ihre im Jahre 1997 geborene Tochter zunächst gemeinsam ausgeübt. Bis einschließlich August 2001 hatte der Kindesvater das staatliche Kindergeld bezogen. Nachdem die Mutter das Kind in ihrem Haushalt aufgenommen hatte, wurde ihr das staatliche Kindergeld gewährt. Mit Beschluss vom 8.7.2003 übertrug das AG das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater und erließ eine Herausgabeverfügung gegen die Mutter. Diese Entscheidung wurde durch das OLG durch Beschluss vom 4. September 2003 bestätigt. Der Kindesvater begehrte daraufhin mit einem am 24. November 2003 bei der Familienkasse eingegangenen Antrag die Gewährung des staatlichen Kindergeldes für die Tochter an sich. Die Familienkasse (FK) lehnte den Antrag ab. Auch ein erneuter Antrag vom 26. Juli 2004 wurde von der FK abschlägig beschieden. Den hiergegen von dem Vater eingelegten Einspruch wies die FK mit Einspruchsentscheidung vom 28. Februar 2007 als unbegründet zurück.

Hiergegen richtete sich die Klage des Vaters, mit der er im Wesentlichen geltend machte, dass ihm die Tochter von deren Mutter unrechtmäßig entzogen worden sei. Er habe seine Arbeits- und Haushaltssituation im Hinblick auf das ihm zugesprochene Aufenthaltsbestimmungsrecht darauf abgestellt, die Tochter in seinen Haushalt aufnehmen zu können. Die Mutter habe dies jedoch vereitelt. Sie halte die Tochter an einem unbekannten Ort fest und werde von der Kriminalpolizei mit internationalem Haftbefehl gesucht. Trotz Abwesenheit der Tochter habe er erhebliche Aufwendungen für sie gehabt.

Die Klage erwies sich als teilweise begründet.

 

Entscheidung

Nach Auffassung des FG scheiterte der Kindergeldanspruch des Klägers für den Zeitraum von Oktober 2003 bis März 2004 nicht am Fehlen eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts der Tochter im Inland. Für die Zeit von April 2004 bis Februar 2007 sei dagegen ein fortbestehender inländischer Wohnsitz nicht zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen worden.

Für die Tochter als leibliches Kind des Klägers werde für sie beim Kläger nach § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG grundsätzlich ein Kindergeldanspruch begründet. § 63 Abs. 1 S. 3 EStG schließe jedoch einen Kindergeldanspruch für solche Kinder aus, die weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Staat hätten, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung finde.

Was unter Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt i.S.d. § 63 Abs. 1 S. 3 EStG zu verstehen sei, beurteile sich nach den §§ 8, 9 Abgabenordnung (AO). Nach § 8 AO habe jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehabe, die darauf schließen lasse, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen werde. Im Streitfall sei unstreitig, dass die Tochter bis September 2003 ihren Wohnsitz in der Wohnung ihrer Mutter im Inland gehabt habe. Unstreitig und durch das Schreiben der Kriminalpolizei bestätigt sei auch, dass nach den Umständen von einer im September 2003 erfolgten Entführung der Tochter durch ihre Mutter auszugehen sei.

Die Feststellungslast zum Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes im Inland als tatbestandliche Voraussetzung für einen Kindergeldanspruch liege beim Kindergeldberechtigten (BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294).

Im vorliegenden Fall habe der Kläger unstreitig jedenfalls ab Oktober 2003 geeignete Räumlichkeiten bereitgehalten, die der Tochter für den Fall der erfolgreichen Rückführung zu ihm als Wohnung zur Verfügung standen. Wo sich die Tochter nach der im September 2003 erfolgten Entführung durch die Mutter aufgehalten habe, lasse sich nach den Gesamtumständen des Falles nicht feststellen. Der Vater habe umfangreiche Suchbemühungen an den Tag gelegt, die jedoch zu keinen greifbaren Anhaltspunkten über den Aufenthalt der Tochter geführt hätten. Es sei für das Gericht nicht möglich, aus seinem Vortrag etwaige Rückführungschancen und deren zeitlichen Rahmen abzuleiten. Mangels solcher Anhaltspunkte greife das Gericht auf die in § 9 S. 2 AO zum Ausdruck kommende gesetzliche Wertung zurück, dass ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten nicht mehr nur vorübergehenden Charakter habe. Für den vorliegenden Fall bedeute dies, dass sich die anzustellende Prognose nach Ablauf des Sechsmonatszeitraums wandele. Ein zunächst nur als vorübergehend einzustufender Auslandsaufenthalt werde danach ohne Hinzutreten besonderer Umstände zu einem dauerhaften Auslandsaufenthalt. Für das Vorliegen dieser besonderen Umstände, die über den Sechsmonatszeitraum hinaus ein Festhalten am Inlandswohnsitz rech...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Erbschaftsteuergesetz-Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
Smartsteuer
Semigator Enterprise
Schäffer-Poeschel
Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group
Karriere in der Haufe Group
Haufe RSS Feeds
FAQ
Mediadaten
Presse
Newsletter
Sitemap
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren