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Kein durchlaufender Posten bei Aufrechnung eines Honoraranspruchs mit Fremdgeld

Prof. Dr. Franceska Werth
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Leitsatz

1. Ein Rechtsanwalt, der nach der Vereinnahmung von Fremdgeld mit Honoraransprüchen gegen den Herausgabeanspruch des Mandanten aufrechnet, löst die für einen durchlaufenden Posten gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG notwendige Verklammerung von Einnahme und Ausgabe zu einem einheitlichen Vorgang endgültig auf.

2. Mit dem Wegfall der Verklammerung und damit der Voraussetzungen eines durchlaufenden Postens ist das Fremdgeld als Betriebseinnahme in die Ermittlung des Gewinns für den Betrieb einzubeziehen.

 

Normenkette

§ 4 Abs. 3 Sätze 1 und 2 EStG, § 266 StGB

 

Sachverhalt

Der Kläger war im Streitjahr 2011 als Rechtsanwalt in einer Einzelkanzlei selbstständig tätig. Seinen Gewinn ermittelte er durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Ein Fremdgeldkonto führte er nicht. Nachdem er für eine Mandantin eine Vergleichszahlung in Höhe von 290.000 EUR erstritten hatte, rechnete er seine Honorarforderung i.H.v. 50.000 EUR gegen diese auf. Die Mandantin bestritt diese Honorarforderungen und verlangte im Streitjahr die Auszahlung des einbehaltenen Betrags. In dem sich daran anschließenden Rechtsstreit entschied das Zivilgericht, dass die vom Kläger geltend gemachten Honoraransprüche teilweise unbegründet waren.

Das FA war nach einer Außenprüfung der Auffassung, dass der vom Kläger aufgerechnete Betrag als Gewinn aus der Rechtsanwaltstätigkeit der Besteuerung zugrunde zu legen sei. Das FG wies die hiergegen erhobene Klage ab (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.3.2017, 2 K 2100/15, Haufe-Index 10715915, EFG 2017, 897).

 

Entscheidung

Der BFH hat die Revision des Klägers als unbegründet zurückgewiesen.

 

Hinweis

1. Streitig war im vorliegenden Fall, ob es sich bei dem von dem Kläger für seine Mandantin vereinnahmten Fremdgeld um einen nicht steuerbaren durchlaufenden Posten handelt...

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    BFH VIII R 14/17
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      Entscheidungsstichwort (Thema) Aufrechnung eines Rechtsanwalts mit Honoraransprüchen gegen den Anspruch des Mandanten auf Herausgabe von Fremdgeld in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung  Leitsatz (amtlich) 1. Ein Rechtsanwalt, der nach der Vereinnahmung ...

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