Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

"Kalte Zwangsvollstreckung und -verwaltung" durch Insolvenzverwalter

Dr. Suse Martin
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Leitsatz

1. Veräußert ein Insolvenzverwalter ein mit einem Grundpfandrecht belastetes Grundstück freihändig aufgrund einer mit dem Grundpfandgläubiger getroffenen Vereinbarung, liegt neben der Lieferung des Grundstücks durch die Masse an den Erwerber auch eine steuerpflichtige entgeltliche Geschäftsbesorgungsleistung der Masse an den Grundpfandgläubiger vor, wenn der Insolvenzverwalter vom Verwertungserlös einen "Massekostenbeitrag" zugunsten der Masse einbehalten darf. Vergleichbares gilt für die freihändige Verwaltung grundpfandrechtsbelasteter Grundstücke durch den Insolvenzverwalter.

2. Eine steuerbare Leistung liegt auch bei der freihändigen Verwertung von Sicherungsgut durch den Insolvenzverwalter vor (Änderung der Rechtsprechung).

 

Normenkette

§ 3 Abs. 1, 3 und Abs. 9 S. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1999, Art. 2 Nr. 1, Art. 5 Abs. 4 Buchst. c, Art. 6 Abs. 1 der 6. EG-RL

 

Sachverhalt

Der Insolvenzverwalter verwertete absprachegemäß Massegrundstücke durch freihändigen Verkauf. Hierfür und für die Grundstücksverwaltung erhielt er vereinbarungsgemäß sog. "Massekostenbeiträge", die er umsatzsteuerfrei beließ. Das FG bestätigte demgegenüber die Auffassung des FA, die Massekostenbeiträge seien Geschäftsbesorgungsentgelt und daher umsatzsteuerpflichtig (FG Düsseldorf, Urteil vom 10.06.2009, 5 K 3940/07 U, Haufe-Index 2263700, EFG 2009, 1882).

 

Entscheidung

Die Revision führte zur Zurückverweisung, weil nach den Sachverhaltsfeststellungen des FG nicht auszuschließen war, dass der Veräußerungserlös die besicherte Forderung z.T. überstieg und kein Massekostenbeitrag einbehalten worden ist.

 

Hinweis

1. Zwangsversteigerung und freihändige Veräußerung des grundpfandrechtsbelasteten Grundstücks erfolgen "für Rechnung des Schuldners (Grundstückseigentümers)". Umsatzsteuerrechtlich liefert der Eigentümer – kraft Amtes vertreten durch den Insolvenzverwalter – direkt an den Erwerber. Damit liegt kein "Doppelumsatz" durch eine Lieferung an den Grundpfandgläubiger und erst durch diesen an den Erwerber vor. Ob hiernach die Auffassung zum "Dreifachumsatz" bei Verwertung von Sicherungsgut – BFH, Urteil vom 23.07.2009, V R 27/07 (BFH/NV 2009, 2070, BFH/PR 2011, 14) – zu überdenken ist, ließ der BFH mangels Entscheidungserheblichkeit offen.

2. Veräußert der Insolvenzverwalter aufgrund der Vereinbarung mit dem Grundpfandgläubiger das belastete Massegrundstück freihändig und erhält einen Massekostenbeitrag, erbringt er eine (entgeltliche) sonstige Leistung i.S.v. § 3 Abs. 9 S. 1 UStG an den Grundpfandgläubiger, denn dieser wäre andernfalls auf die Zwangsvollstreckung verwiesen. Eine – aufgrund des gesetzlichen Aufwendungsersatzanspruchs nach §§ 170, 171 InsO entgeltliche – sonstige Leistung ist auch die Veräußerung von beweglichen Gegenständen mit Absonderungsrecht (Änderung der Rechtsprechung).

Vergleichbares gilt für die Massekostenbeiträge bei der "kalten Zwangsverwaltung".

3. An einem Entgelt fehlt es jedoch, wenn vereinbarungsgemäß bei einem die besicherte Forderung übersteigenden Erlös kein Massebeitrag einbehalten werden darf.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 28.07.2011 – V R 28/09

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    1.187
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.164
  • Nachforderungszinsen
    655
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    540
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    505
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    484
  • Werkzeuge, Abschreibung
    407
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    382
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    369
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    364
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    357
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    356
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    304
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    282
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    275
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    255
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    248
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    234
  • Büroeinrichtung / 3.3 Für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR muss bei Anwendung der Poolabschreibung ein Sammelposten gebildet werden
    231
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    222
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
BFH: Zwangsversteigerung kann ein privates Veräußerungsgeschäft auslösen
Laptop mit Haus und Richterhammer
Bild: gettyimages/smolaw11

Auch die Veräußerung einer Eigentumswohnung im Zwangsversteigerungsverfahren kann ein privates Veräußerungsgeschäft auslösen. Selbst wenn die Beschlagnahmung des Grundstücks vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Veräußerung durch Zwangsversteigerung durch einen absonderungsberechtigten Gläubiger aber erst im Insolvenzverfahrenszeitraum erfolgt, liegt eine Masseverbindlichkeit vor.


BFH: Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung durch absonderungsberechtigten Gläubiger
Richter im Gerichtssaal
Bild: Haufe Online Redaktion

Überlässt der Insolvenzverwalter gemäß § 170 Abs. 2 InsO dem absonderungsberechtigten Gläubiger die der Masse zugehörigen sicherungsübereignete bewegliche Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zur Verwertung und entsteht nachfolgend durch deren Verkauf – infolge Aufdeckung von stillen Reserven – ein einkommensteuerpflichtiger Gewinn, ist die darauf entfallende Einkommensteuer eine "in anderer Weise" durch die Verwertung der Insolvenzmasse begründete Masseverbindlichkeit.


BFH: Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Konkursverwalters
BV1537
Bild: MEV Verlag GmbH

Hat der Gemeinschuldner seine unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingestellt, ist über den Vorsteuerabzug aus der Leistung des Konkursverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Gemeinschuldners zu entscheiden. Fehlt es an einer auf den Unternehmenserhalt gerichteten Unternehmensfortführung, ist es unerheblich, wenn es im Konkursverfahren auf dem Weg zur Liquidation zu vorübergehenden Vermietungen kommt.


Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
Bild: Haufe Shop

Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


Insolvenzverfahren, Verwertung von Sicherungsgut, umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen
Insolvenzverfahren, Verwertung von Sicherungsgut, umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen

  BMF, Schreiben v. 30.4.2014, IV D 2 - S 7100/07/10037, BStBl I 2014, 816 Bezug: BFH-Urteil vom 28.7.2011, V R 28/09 (das Urteil wird zeitgleich im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht) Mit Urteil vom ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren