Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (First-time Adoption of International Financial Reporting Standards)

Dr. Stefan Bischof, Dr. Sonja Harms
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Schrifttum

Andrejewski/Grube, IFRS-Erstanwendung i. S. d. IFRS 1 (First-Time Adoption of IFRS) Grundlagen und Anwendungsfragen, Der Konzern 2005, S. 98–103;

Böckem/Bödecker/Schmitz-Renner/Worret, WPg 2020, S. 752–759;

Deloitte, iGAAP 2019, London 2019;

Beck’sches IFRS-Handbuch, 5. Aufl., München 2015;

EY, International GAAP 2020, Chichester 2013;

Hayn/Bösser/Pilhofer, Erstmalige Anwendung von International Financial Reporting Standards (IFRS 1), BB 2003, S. 1607–1613;

IDW, IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: (IDW RS HFA 50: Modul IFRS 1 – M 1), IDW Life 2020, S. 373–376;

Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS Kommentar, 17. Aufl., Freiburg 2019;

KPMG, Insights into IFRS, 16. Edition 2019/2020, London 2019;

PWC, Manual of accounting IFRS 2019, London 2018;

Thiele/von Keitz/Brücks, Internationales Bilanzrecht, Bonn 2008.

(Stand der Literatur: 05.07.2020).

A. Grundlagen

I. Zielsetzung

 

Tz. 1

Stand: EL 42 – ET: 11/2020

IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards" enthält spezielle Vorschriften zur erstmaligen Anwendung der IFRS und soll sicherstellen, dass der erste nach IFRS aufgestellte Abschluss eines Unternehmens und dessen Zwischenberichte, sofern diese sich auf die Berichtsperiode des ersten IFRS-Abschlusses beziehen, qualitativ hochwertige, transparente und über alle Berichtsperioden vergleichbare Informationen liefert (IFRS 1.1(a)). Außerdem sollen der erste IFRS-Abschluss und sich darauf beziehende Zwischenabschlüsse einen geeigneten Ausgangspunkt für eine Rechnungslegung nach IFRS darstellen (IFRS 1.1(b)). Indes sollen die Kosten einer erstmaligen Anwendung der IFRS den Nutzen für die Abschlussadressaten nicht übersteigen (IFRS 1.1(c)).

 

Tz. 2

Stand: EL 42 – ET: 11/2020

Gemäß den grundlegenden qualitativen Anforderungen, die das conceptual framework des IASB an die IFRS-Rechnungslegung stellt (CF.2.5ff.), müssen die Abschlussinformationen eines Unternehmens entscheidungsrelevant (relevance) sein und glaubwürdig dargestellt werden (faithful representation). Im Idealfall sollten zudem bei einer erstmaligen Anwendung die IFRS-Abschlüsse sowohl über alle Berichtsperioden als auch zwischen allen IFRS-Erstanwendern sowie zwischen IFRS-Erstanwendern und jenen Unternehmen, die bereits eine längere Zeit die IFRS anwenden, vergleichbar sein (IFRS 1.BC9). Da der IASB einen Kompromiss zwischen vergleichbaren Abschlüssen und einem angemessenen Kosten-/Nutzenverhältnis bei der Umstellung auf die IFRS erreichen will, misst er einem Zeit- und Betriebsvergleich der IFRS-Erstanwender untereinander mehr Bedeutung bei, als einer Vergleichbarkeit eines ersten IFRS-Abschlusses mit dem IFRS-Abschluss eines Unternehmens, das schon eine längere Zeit die IFRS anwendet (IFRS 1.BC10).

II. Anwendungsbereich

 

Tz. 3

Stand: EL 42 – ET: 11/2020

Alle Unternehmen, die ihren ersten IFRS-Abschluss aufstellen, fallen in den Anwendungsbereich des IFRS 1 (IFRS 1.2(a)). Dies gilt auch für erstmals nach IAS 34 erstellte Zwischenabschlüsse, sofern diese sich auf die Berichtsperiode des ersten IFRS-Abschlusses beziehen (IFRS 1.2 (b); vgl. Tz. 249ff.).

 

Tz. 4

Stand: EL 42 – ET: 11/2020

Der erste IFRS-Abschluss eines Unternehmens ist derjenige, in dem das Unternehmen ausdrücklich erklärt, dass seine Rechnungslegung uneingeschränkt mit den IFRS übereinstimmt, und der Dritten zugänglich gemacht wird (IFRS 1.3; IFRS 1.BC6; vgl. Tz. 6). Dabei ist es unerheblich, wo und in welchem Zusammenhang der erste IFRS-Abschluss veröffentlicht wird, bspw. im Rahmen eines Börsenprospekts (vgl. PwC, Manual of accounting IFRS 2019, FAQ 2.6.1), oder ob dieser IFRS-Abschluss durch den Abschlussprüfer uneingeschränkt testiert wurde oder nicht (IFRS 1.4(c)). Eine ausdrückliche Übereinstimmungserklärung (auch sogenannte Konformitätserklärung) mit den IFRS wird in IAS 1.16 gefordert. Das bilanzierende Unternehmen muss bestätigen, dass sämtliche durch den IASB herausgegebene Standards und Interpretationen im IFRS-Abschluss durch das bilanzierende Unternehmen eingehalten werden.

 

Tz. 5

Stand: EL 42 – ET: 11/2020

Ein Abschluss gemäß IFRS ist der erste IFRS-Abschluss eines Unternehmens bspw., wenn

  • das Unternehmen die vorherigen Abschlüsse gemäß nationalen Vorschriften aufgestellt hat, die nicht in jeder Hinsicht mit den IFRS übereinstimmen (IFRS 1.3 (a)(i));
  • das Unternehmen die vorherigen Abschlüsse zwar in Übereinstimmung mit allen IFRS aufgestellt hat, diese aber keine ausdrückliche und uneingeschränkte Übereinstimmungserklärung enthielten (IFRS 1.3 (a)(ii));
  • die vorherigen Abschlüsse eine Übereinstimmungserklärung für einige, aber nicht sämtliche IFRS enthielten (IFRS 1.3 (a)(iii));
  • das Unternehmen in den vorherigen Abschlüssen IFRS für ausgewählte Bilanzposten angewendet hat, für die in den nationalen Vorschriften, die nicht mit den IFRS übereinstimmen, keine entsprechenden Regelungen vorhanden sind (IFRS 1.3 (a)(iv));
  • das Unternehmen die vorherigen Abschlüsse nach nationalen Vorschriften aufgestellt und Überleitungen zu einigen Bilanzposten nach IFRS erstellt hat (IFRS 1.3 (a)(v));
  • das Unternehmen die vorherigen Abschlüsse nur f...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    2.618
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    2.605
  • Nachforderungszinsen
    1.690
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    1.633
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    1.251
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    1.173
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    1.162
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    1.089
  • Werkzeuge, Abschreibung
    1.062
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    1.023
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    1.014
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    902
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    854
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    822
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    758
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    758
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart / 5 Einzelpositionen
    754
  • Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung / 11.3 Abgrenzung von laufenden Gewinnen
    748
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    741
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    740
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Haufe Shop: HGB Bilanz Kommentar
HGB Bilanz Kommentar
Bild: Haufe Online Redaktion

Mit dem Praktiker-Kommentar in neuer Auflage lösen Sie auch schwierige Fragen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Lagebericht sicher. Alle Änderungen sind mit Fallbeispielen und Buchungssätzen praxisgerecht dargestellt und erläutert. Im Praktiker-Kommentar inklusive: Die stets aktuelle Online-Version


Controller Magazin: Thementafel ermöglicht Recherche über alle Beiträge
Thementafel zum Controller Magazin
Bild: Haufe Online Redaktion

Seit 1976 sind mehr als 250 Ausgaben des Controller Magazins mit über 3.600 Artikeln erschienen. Die „Thementafel“ im Excel-Format bietet die Möglichkeit, nach Überschriften, Autoren sowie Erscheinungsterminen zu recherchieren. Auf die Beiträge kann man über das Online-Archiv zugreifen.


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren