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a. Grundlegendes

Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Prof. Dr. Isabel von Keitz
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Tz. 109

Stand: EL 42 – ET: 11/2020

Alternativ zum erläuterten Anschaffungskostenmodell erlaubt der IASB, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, immaterielle Vermögenswerte in den Folgejahren mit dem Neubewertungsbetrag (revalued amount) zu bewerten (IAS 38.72). Dabei entspricht der Neubewertungsbetrag dem beizulegenden Zeitwert (fair value) zum Zeitpunkt der Neubewertung abzüglich der anschließenden, kumulierten planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen/Zuschreibungen (IAS 38.75).

Im Folgenden werden zunächst die Voraussetzungen für die Bewertung mit dem Neubewertungsbetrag behandelt (vgl. Tz. 110–114). Ferner werden die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes (vgl. Tz. 115) sowie die Häufigkeit (vgl. Tz. 116) und der Umfang der Neubewertung (vgl. Tz. 117–119) erläutert. Schließlich wird konkretisiert, wie die kumulierten Abschreibungen zu behandeln sind (vgl. Tz. 120) und wie die Neubewertung im Jahresabschluss abzubilden ist (vgl. Tz. 121–123).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    698
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    674
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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