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Jansen, SGG § 2 Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit

Dr. Johannes Jansen
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1 Allgemeines

 

Rz. 1

Die Vorschrift legt den 3-stufigen Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit fest und bestimmt ferner, dass entsprechend den Bestimmungen des GG zwischen Gerichten der Länder (Sozial- und Landessozialgerichten) sowie dem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundessozialgericht) zu differenzieren ist (vgl. Art. 30, 92, 95 GG). Mit dem 3-stufigen Aufbau entspricht die Sozialgerichtsbarkeit dem klassischen Aufbau einer Gerichtsbarkeit und unterscheidet sich von der Finanzgerichtsbarkeit mit ihrem in lediglich 2 Stufen gegliederten Verfahren. Die Bestimmung eines 3-stufigen Rechtszuges bedeutet jedoch nicht, dass die Zulässigkeit von Rechtsmitteln nicht eingeschränkt werden kann. Aus § 2 lässt sich jedoch kein Anspruch auf einen 3-stufigen Instanzenzug ableiten, da die funktionelle Zuständigkeit in besonderen Vorschriften geregelt wird. Auch Art. 19 Abs. 4 GG gibt keinen Anspruch auf einen Instanzenzug, sondern gewährleistet nur den Zugang zu den Gerichten (BVerG, Entscheidung v. 30.4.2003, 1 PBvU 1/02).

2 Rechtspraxis

2.1 Tatsachengerichte

 

Rz. 2

Die Sozialgerichte in erster und die Landessozialgerichte in erster und zweiter Instanz entscheiden als sog. Tatsachengerichte. Das bedeutet, dass sie alle die durch das Klagebegehren bestimmten und für die Entscheidung wesentlichen Tatsachen zu ermitteln und festzustellen haben. Allein auf der Basis dieser Tatsachenfeststellung kann die Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch erfolgen.

Im Bundesgebiet bestehen zurzeit 68 Sozial- und 14 Landessozialgerichte, deren Größe stark differiert (z. B. bei den Sozialgerichten zwischen 3 und 70 Berufsrichtern). Ein Bundesland kann auch mehrere Landessozialgerichte errichten (HK-Lüdtke, SGG, § 2 Rn. 3; a. A. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 2 Rn. 1). Dazu besteht aber kein Bedarf, vielmehr sollte verstärkt von d...

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Als Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit werden in den Ländern Sozialgerichte und Landessozialgerichte, im Bund das Bundessozialgericht errichtet.

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