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Haushaltsaufnahme bei freiwilligem Haushaltswechsel des Kinds

Roger Görke
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Leitsatz

Ist ein Kind getrennt lebender Eltern auf eigenen Entschluss von dem Haushalt eines Elternteils in den Haushalt des anderen Elternteils umgezogen, kann i.d.R. davon ausgegangen werden, dass der andere Elternteil – auch wenn er nicht sorgeberechtigt ist – das Kind i.S.d. § 64 Abs. 2 S. 1 EStG in seinen Haushalt aufgenommen und damit Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds hat, wenn das Kind seit mehr als drei Monaten dort lebt und eine Rückkehr in den Haushalt des sorgeberechtigten Elternteils nicht von vornherein feststeht.

 

Normenkette

§ 64 Abs. 2 S. 1 EStG

 

Sachverhalt

Die sorgeberechtigte Klägerin erhielt für ihre 1988 geborene Tochter Kindergeld. Im August 2003 zog diese zu ihrem beigeladenen Vater, dem geschiedenen Ehemann der Klägerin. Im Januar 2004 kehrte sie in den Haushalt der Klägerin zurück. Die Familienkasse hob die Kindergeldfestsetzung für den Zeitraum von September 2003 bis Januar 2004 auf.

Das FG (FG Münster, Urteil vom 01.12.2005, 3 K 1715/04 Kg, Haufe-Index 1724809, EFG 2007, 1176) wies die Klage ab. Die Tochter sei in den streitigen Monaten nicht mehr in den Haushalt der Mutter aufgenommen gewesen.

 

Entscheidung

Der BFH wies die Revision aus den vorgenannten Gründen zurück.

 

Hinweis

1. Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt. Erfüllen mehrere Personen die Anspruchsvoraussetzungen, so erhält es, wer das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (§ 64 Abs. 2 S. 1 EStG). Formale Gesichtspunkte wie die Sorgerechtsregelung oder die Eintragung in ein Melderegister sind von allenfalls sekundärer Bedeutung. Abweichende Vereinbarungen der Berechtigten sind unbeachtlich. Bei gleichzeitiger Aufnahme des Kinds in die Haushalte beider getrennt lebender Eltern, angesichts zunehmender Verbreitung des gemeinschaftlichen Sorgerechts nicht mehr ganz...

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    BFH III R 2/07
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    Entscheidungsstichwort (Thema) Kindergeld: Haushaltsaufnahme bei freiwilligem Haushaltswechsel des Kindes getrennt lebender Eltern Leitsatz (amtlich) Ist ein Kind getrennt lebender Eltern auf eigenen Entschluss von dem Haushalt ...

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