Rz. 218
Sofern die Liquiditätsrisiken vom Institut im Ausnahmefall nicht den wesentlichen Risiken zugeordnet werden, ergibt sich diese Anforderung aus Art. 86 Abs. 9 CRD IV. Demnach sollen die Institute den potenziellen Auswirkungen institutsspezifischer, marktweiter und kombinierter Alternativszenarien Rechnung tragen, wobei unterschiedliche Zeiträume und unterschiedlich schwere Krisensituationen berücksichtigt werden müssen. Bei einem Stresstest für Liquiditätsrisiken werden die Auswirkungen bestimmter Entwicklungen, einschließlich makro- oder mikroökonomischer Szenarien, aus Liquiditäts- und Refinanzierungssicht sowie die Auswirkungen von Schocks auf die gesamte Liquiditätsposition eines Institutes, einschließlich der vom Institut zu berücksichtigenden Mindestanforderungen oder zusätzlichen Anforderungen, bewertet.
Rz. 219
Einer repräsentativen Umfrage zufolge gehörten Stresstests bereits im Jahr 2009 zum Standardrepertoire im Liquiditätsrisikomanagement der Institute ab einer Bilanzsumme von ca. 1,5 Milliarden Euro. Stresstests gelten in deutschen Instituten insbesondere als sehr gut geeignet, Engpässe bei der Ausstattung mit Zahlungsmitteln frühzeitig zu erkennen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass alle relevanten Risikofaktoren erkannt und berücksichtigt werden, ihre Kausalität im Krisenfall auf die Liquidität der Art und Höhe nach korrekt einbezogen wird sowie die Berechnungen aktuell sind und entsprechende Maßnahmen auslösen. Da die vielfältigen Risikotreiber nur grob abgeschätzt werden können, sind Stresstests aus Sicht von Fachexperten zur Abschätzung von Liquiditätsrisiken durchaus geeigneter als statistische Modellierungen.