Rz. 17
Insbesondere die Zahlungsfähigkeit kleinerer Institute wird häufig innerhalb eines Finanzverbundes (Sparkassen-Finanzverbund, Genossenschaftsverbund etc.) oder eines Konzernverbundes sichergestellt. Deshalb kann eine ausreichende Diversifikation ausdrücklich auch durch bestehende Verbund- oder Konzernstrukturen erreicht werden (→ BTR 3.1 Tz. 1, Erläuterung). Aufgrund des hohen Anteiles an (relativ) stabilen Einlagen wird das Thema "Liquidität" insbesondere bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken ehedem schwerpunktmäßig unter dem Gesichtspunkt der Ertragssituation betrachtet.
Rz. 18
Die Querfinanzierung zwischen verschiedenen Einheiten einer Gruppe kann das Liquiditätsrisiko innerhalb der Gruppe allerdings auch verstärken. Zum Beispiel könnte das zur Bereitstellung der Liquidität in der Gruppe verantwortliche Unternehmen seine Funktion nicht mehr uneingeschränkt erfüllen, wenn seine eigene Liquiditätssituation belastet ist oder eine andere Einheit der Gruppe einen außerordentlichen Liquiditätsbedarf hat. Für den Fall, dass die hinsichtlich ihrer Bonität i. d. R. einwandfreien Finanzquellen innerhalb derartiger Verbünde oder Konzerne Extremsituationen ausgesetzt werden, ist es insofern auch nicht schädlich, für die einzelnen Produkte oder Produktgruppen im Bankportfolio hinreichend viele alternative Liquiditätsquellen kurzfristig aktivieren zu können. Deshalb regt der BCBS an, interne Limite für das Intragroup-Liquiditätsrisiko zu vereinbaren, um das Risiko der Ausbreitung von Stresssituationen zu begrenzen. Auf diese Weise kann die Abhängigkeit der verbundenen Einheiten bei der Refinanzierung von anderen Teilen der Gruppe beschränkt werden.
Rz. 19
Im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle wurde u. a. die Anforderung ergänzt, Intragruppenforderungen angemessen in den ...