Rz. 19
In nahezu allen Veröffentlichungen der deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden seit Ausbruch der Finanzmarktkrise wird zumindest zwischen dem "Liquiditätsrisiko" und dem "Refinanzierungsrisiko" unterschieden, welche beide unter dem sogenannten "Liquiditätsrisiko im weiteren Sinne" subsumiert werden. Die "Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken" ("Risks to Liquidity and Funding") sind spezielle Risiken, die sich im Fall ihres Eintritts in aufsichtlicher Hinsicht wesentlich auf die Liquidität eines Institutes über unterschiedliche Zeithorizonte auswirken.
Rz. 20
Dabei bezieht sich das Liquiditätsrisiko auf die kurzfristige (operative oder dispositive) Liquidität mit einem Zeithorizont von bis zu einem Jahr. Dieses "Liquiditätsrisiko im engeren Sinne" wird in der Fachliteratur relativ einheitlich definiert als die Gefahr, dass ein Institut aufgrund von Asynchronitäten von Zahlungsmittelzu- und -abflüssen nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen, also seinen gegenwärtigen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht oder zumindest nicht vollständig bzw. fristgerecht nachkommen kann. Das Liquiditätsrisiko im engeren Sinne wird deshalb auch als "Zahlungsunfähigkeitsrisiko" bezeichnet. Allerdings lässt sich trefflich darüber streiten, ob ein Zeitraum von bis zu einem Jahr noch als "kurzfristig" bezeichnet werden kann. Die EBA spricht deshalb auch vom "kurz- bis mittelfristigen" Liquiditätsrisiko, ohne dabei das Refinanzierungsrisiko auf den "langfristigen" Bereich einzuschränken.
Rz. 21
Das Refinanzierungsrisiko stellt insofern auf die mittel- bis langfristige (strategische oder strukturelle) Liquidität mit einem Zeithorizont von über einem Jahr ab. Darunter wird die Gefahr verstanden, Refinanzie...