Rz. 47
Von der Internen Revision sollte sichergestellt werden, dass die Qualität der Revisionsarbeit hohen Standards genügt. Dazu muss nicht nur die Qualität der zur Anwendung gebrachten Methoden überprüft werden. Die Mitarbeiter müssen abhängig von ihren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten auch über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Durch geeignete Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass das Qualifikationsniveau der Mitarbeiter angemessen ist (→ AT 7.1 Tz. 2). Die Interne Revision muss insgesamt das Wissen, die Fähigkeiten und die sonstigen Qualifikationen besitzen oder sich beschaffen, die erforderlich sind, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Hinsichtlich der Anforderungen an die Qualitätssicherung und -verbesserung kann auf die entsprechenden Veröffentlichungen der nationalen und internationalen Berufsverbände der Internen Revision (z. B. DIIR, IIA) zurückgegriffen werden.
Rz. 48
Auch nach den Vorstellungen der EBA sollte das Institut dafür Sorge tragen, dass die Qualifikation der Mitarbeiter der Internen Revision sowie deren Ressourcen, vor allem ihre Prüfungsinstrumente und Methoden für die Risikoanalyse, für die Größe und Standorte des Institutes sowie die Art, den Umfang und die Komplexität der mit dem Geschäftsmodell, den Geschäftstätigkeiten, der Risikokultur und dem Risikoappetit des Institutes einhergehenden Risiken angemessen sind.
Rz. 49
Eine Beschreibung des Anforderungsprofiles von Revisionsmitarbeitern ist aus den Veröffentlichungen der nationalen und internationalen Berufsverbände der Internen Revision (z. B. DIIR, IIA) ersichtlich. Dabei geht es auch um die Personalgewinnung, die insgesamt ein Schlüsselthema nicht nur für die Finanzwirtschaft geworden ist, und die Weiterentwicklung der Mitarbeiter.