Rz. 7
Das grundlegende Prinzip besteht darin, zunächst das Institut nach bestimmten Kriterien in verschiedene Prüfungsobjekte aufzuteilen und anschließend deren Risikogehalt und Relevanz zu analysieren und zu bewerten, um auf dieser Basis eine risikoorientierte Prüfungsplanung aufzustellen. Die Einteilung der Prüfungsobjekte kann sich in Abhängigkeit vom verwendeten (prozess-, funktions- oder aufgabenorientierten) Ansatz z. B. nach den folgenden Gesichtspunkten richten:
- wesentliche Prozesse,
- Produkt- bzw. Geschäftslinien (Wertschöpfungsketten),
- Kerngeschäftsbereiche bzw. unterstützende Bereiche,
- Management- bzw. operative Bereiche,
- ausgelagerte Aktivitäten und Prozesse,
- Produkte und Systeme sowie
- Sonderbereiche etc.
Rz. 8
Die Festlegung der Kriterien, nach denen die Prüfungsobjekte eingeteilt werden, liegt in der Verantwortung der Internen Revision. Inhaltliche Vorgaben zu einzelnen Prüfungsobjekten werden in den MaRisk im Gegensatz zu den älteren Mindestanforderungen nicht mehr gemacht. Damit wird eine Umsetzung der Vorgaben auf Basis der jeweiligen institutsindividuellen Situation ermöglicht. Allerdings müssen die sich z. B. aus aufsichtsrechtlichen Vorgaben ergebenden Prüfungsobjekte berücksichtigt werden. Im Idealfall sollte ein Prüfungsobjekt eine einzelne Prüfung verkörpern, womit die Prüfungsabdeckung leichter ermittelt werden kann. Die für eine risikoorientierte Prüfungsplanung erforderliche trennscharfe Risikobeurteilung sollte durch eine hinreichende Granularität der Prüfungsobjekte ermöglicht werden.
Rz. 9
Da im Rahmen der Prüfungsplanung die Bedeutung des jeweiligen Risikos für die Gesamtbank im Mittelpunkt steht, müssen in der Konsequenz bestimmte Prüfungsobjekte entsprechend ihrer jeweiligen Risikoeinstufung nicht nur häufiger, sondern ggf. auch inten...