Rz. 5
Prinzipien zur Ausgestaltung interner Kontrollstrukturen sind auch Gegenstand eines Dokumentes des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) aus dem Jahr 1998. Gefördert werden soll damit die Entwicklung einer Kontrollkultur in den Instituten. Dafür werden Grundsätze zu (strukturellen) Voraussetzungen, Verantwortlichkeiten und Funktionen von internen Kontrollen aufgestellt, wie z. B. zur Verantwortung der Geschäftsleitung, zu einer schriftlich fixierten Ordnung, zur Funktionstrennung, zum Risikocontrolling und zu Dokumentationsanforderungen. Der Revision als Teil der internen Kontrollverfahren kommt in diesem Kontext die Aufgabe zu, die laufende Überwachung des internen Kontrollsystems sicherzustellen. Betont werden die Unabhängigkeit der Internen Revision vom Tagesgeschäft sowie die Notwendigkeit eines umfassenden Informationszuganges für die Revision. Überdies wird das Erfordernis eines hohen Qualifikationsniveaus der Revisionsmitarbeiter unterstrichen. Zudem werden verschiedene Aufgaben der Revision genannt, wie z. B. die Prüfung des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der Informationstechnologie. Schließlich wird auch auf die Notwendigkeit einer effektiven Berichterstattung gegenüber der Geschäftsleitung hingewiesen.
Rz. 6
In diesem Kontext ist ein weiteres Dokument des BCBS zur Internen Revision vom August 2001 erwähnenswert. Es ergänzt die älteren Ausarbeitungen vor allem um eine Diskussion über Status, Ausgestaltung sowie Aufgaben der Internen Revision. Zudem werden die Arten der Zusammenarbeit zwischen Revision, Abschlussprüfer und Aufsicht behandelt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine starke Interne Revision die Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsleitung eines Institutes und der Bankenaufsicht verbes...