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Grundsatzentscheidung des BFH und Reaktion der Finanzverwaltung

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Kommentar

In einem Grundsatzurteil hat der BFH unter Änderung der Rechtsprechung Folgendes entschieden (BFH, Urteil v. 17.7.2008, I R 77/06, BFH/NV 2008 S. 1941):

  • Die Einbringung eines Wirtschaftsguts als Sacheinlage in eine KG ist ertragsteuerlich auch dann vollumfänglich als Veräußerungsgeschäft zu besteuern, wenn nur ein Teil der Gegenleistung eine Kapitalerhöhung ist und der überschießende Betrag in eine Kapitalrücklage eingestellt wird.

    Diese Beurteilung des BFH widerspricht der Auffassung der Finanzverwaltung, wonach bei Buchung auf einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto eine verdeckte Einlage vorliegt (BMF, Schreiben v. 26.11.2004, BStBl 2004 I S. 1190, Tz. 2b).

  • Eine 100 %ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist kein Teilbetrieb i. S. des § 24 Abs. 1 UmwstG, ihre Einbringung ist daher die Einbringung eines einzelnen Wirtschaftsguts, nicht die eines Teilbetriebs.

    Diese Betrachtung des BFH widerspricht der Auffassung der Finanzverwaltung, wonach eine das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft einen Teilbetrieb i. S. des § 24 Abs. 1 UmwStG darstellt (BMF, Schreiben v. 25.3.1998, BStBl 1998 I S. 268, Rz. 24.03 – UmwSt-Erlass).

  • Die Überführung eines Einzelwirtschaftsguts aus einem inländischen Stammhaus in eine ausländische (hier: österreichische) Betriebsstätte führte in der Zeit vor Inkrafttreten des § 6 Abs. 5 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 selbst dann nicht zur sofortigen Gewinnrealisierung, wenn die ausländischen Betriebsstättengewinne auf Grund eines DBA von der Besteuerung im Inland freigestellt waren (Aufgabe der sog. Theorie der finalen Entnahme).

    Diese Ansicht des BFH widerspricht der bis zum Veranlagungszeitraum 2006 geltenden Auffassung der Verwaltung, wonach bei der Überführung von Wirtschaftsgütern aus ...

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    BMF, Schreiben v. 20.5.2009, IV C 6 - S 2134/07/10005, BStBl I 2009, 671 Bezug: BMF-Schreiben vom 25.3.1998 (BStBl 1998 I S. 268) ...

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