Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Frotscher/Geurts, EStG § 11b Sonderbehandlung von Erhalt ... / 1.1 Grundgedanke, Förderzweck und Rechtsentwicklung

Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 1

§ 11b regelt nicht die Abziehbarkeit von Erhaltungsaufwand dem Grunde nach. Die Vorschrift setzt voraus, dass der durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen nicht gedeckte Aufwand nach allgemeinen Regeln als Betriebsausgabe oder Werbungskosten zu berücksichtigen ist, und eröffnet allein ein Wahlrecht für dessen zeitliche Zuordnung: An die Stelle des grundsätzlich vollständigen Abzugs im maßgeblichen Jahr kann eine gleichmäßige Verteilung auf 2 bis 5 Jahre treten.[1] Das Abzugsvolumen bleibt unverändert. Die steuerliche Wirkung liegt daher nicht in einer zusätzlichen Abzugsmöglichkeit, sondern in der Glättung des Aufwandsabzugs. Sie kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn ein Sofortabzug wegen geringer oder negativer Einkünfte im Jahr der sofortigen Berücksichtigung nicht oder nur eingeschränkt wirksam würde oder wenn schwankende Einkünfte und der progressive Tarif eine Verteilung nahelegen. Umgekehrt kann der Sofortabzug bei einem im Ausgangsjahr hohen Grenzsteuersatz und wegen des Zinseffekts günstiger sein. Die Ausübung des Wahlrechts verlangt deshalb eine mehrjährige Belastungsrechnung; der Denkmalschutzstatus allein beantwortet die Gestaltungsfrage nicht.[2]

 

Rz. 2

Der Fördergrund liegt im Spannungsverhältnis zwischen privater Verfügungsbefugnis und öffentlichem Erhaltungsinteresse. Denkmalrechtliche Bindungen sichern einen kulturellen Wert für die Allgemeinheit, belasten wirtschaftlich aber zunächst denjenigen, dem das Objekt und der Aufwand steuerrechtlich zuzurechnen sind. § 11b mildert dieses Spannungsverhältnis durch zeitliche Flexibilität. Die Norm gehört damit zu einem abgestimmten Förderungssystem, das je nach Art des Aufwands und Nutzung des Kulturguts durch §§ 7i, 10f und 10g ergänzt wird.[3] Historisch geht die Regelung auf das Gesetz zur Erhaltung...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
      297
    • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
      221
    • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
      187
    • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
      166
    • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
      159
    • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
      145
    • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
      138
    • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
      134
    • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
      123
    • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
      122
    • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
      111
    • Begleitperson (Beistand) darf grundsätzlich zur Eigentümerversammlung mitgebracht werden
      109
    • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
      108
    • Vermieterpfandrecht für Mietforderungen in der Insolvenz des Mieters
      105
    • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
      103
    • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
      103
    • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
      98
    • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
      96
    • Keine Umsatzsteuer auf Parkgebühren i.S.v. § 6a Abs. 6 StVG
      95
    • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
      94
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Bilanzfragen sicher gelöst: Rechnungslegung - Einzelabschluss
    Handbuch der Rechnungslegung_Einzelabschluss online

    Alle handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung und Prüfung – fundiert kommentiert, praxisnah aufbereitet. Mit 7.600 Gerichtsentscheidungen und über 2.000 Verwaltungsvorschriften. Inklusive Spezialfragen zu E-Bilanz, Factoring & IFRS. Jetzt kostenlos testen.

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren