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Entschädigungszahlungen der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft für verfallene Urlaubsansprüche

Richard Ehehalt
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Leitsatz

Bei Entschädigungszahlungen der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft für verfallene Urlaubsansprüche handelt es sich um Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen und auf die die Härteregelung nach § 46 Abs. 5 EStG anzuwenden ist.

 

Normenkette

§ 46 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, Abs. 5 EStG , § 70 EStDV

 

Sachverhalt

Der ledige Kläger erzielte im Streitjahr 1997 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, von denen ein LSt-Abzug vorgenommen wurde. Zusätzlich zahlte ihm die ULAK eine Entschädigung i.H.v. 972 DM für verfallene Urlaubsansprüche aus dem Jahr 1995. Die Entschädigung war von der ULAK nicht dem LSt-Abzug unterworfen worden.

Das FA vertrat die Auffassung, die Zahlung der ULAK stelle eine Lohnzahlung eines Dritten dar, die dem LSt-Abzug unterliege (§ 38 Abs. 1 Satz 2 EStG). Es rechnete die Zahlung dem Bruttoarbeitslohn des Klägers zu und unterwarf sie ungemildert der ESt. Demgegenüber vertrat der Kläger die Auffassung, für die Zahlung der ULAK komme der Härteausgleich des § 46 Abs. 5 EStG in Betracht. Die Klage des Klägers war erfolglos.

 

Entscheidung

Der BFH gab dem Kläger Recht. Seine Revision führte zur Klagestattgabe. Die Nebeneinkünfte des Klägers, nämlich 972 DM, hätten insgesamt mehr als 800 DM betragen. Die Härtefallregelung des § 46 Abs. 5 EStG i.V.m. § 70 EStDV greife ein.

 

Hinweis

1. Von der Möglichkeit, gemeinsame Einrichtungen zu schaffen, haben die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes in besonderem Maß Gebrauch gemacht. Neben anderen Einrichtungen wurde u.a. die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) geschaffen.

Grund für die Entstehung der gemeinsamen Einrichtungen (auch der ULAK) waren und sind die besonderen Arbeits- und Produktionsbedingungen dieses Wirtschaftszweigs. Insbesondere die Witterungsabhäng...

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    BFH VI R 74/00
    BFH VI R 74/00

      Entscheidungsstichwort (Thema) Entschädigungszahlungen der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft für verfallene Urlaubsansprüche  Leitsatz (amtlich) Bei Entschädigungszahlungen der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft für ...

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