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Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Richard Ehehalt
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Leitsatz

1. Die Rechtsprechung des BFH, nach der eine doppelte Haushaltsführung auch dann anerkannt werden kann, wenn Personen, die an verschiedenen Orten wohnen und dort arbeiten, nach der Eheschließung eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung machen, ist nicht in jedem Fall auf nichteheliche Lebensgemeinschaften zu übertragen.

2. Die Gründung eines doppelten Haushalts kann bei nicht verheirateten Personen beruflich veranlasst sein, wenn sie vor der Geburt eines gemeinsamen Kindes an verschiedenen Orten berufstätig sind, dort wohnen und im zeitlichen Zusammenhang mit der Geburt des Kindes eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung machen.

 

Normenkette

§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG, Art. 6 Abs. 1 GG

 

Sachverhalt

Der ledige Kläger war seit 1988 als Physiker in H nichtselbstständig tätig. Er wohnt dort seitdem in einer gemieteten Wohnung. Seine Lebensgefährtin (L) wohnte in W und war dort nichtselbstständig tätig. Nach der Geburt der gemeinsamen Tochter im Oktober 1996 blieb L zunächst in W wohnen und nahm Erziehungsurlaub in Anspruch. Sie beabsichtigte, nach Beendigung des Erziehungsurlaubs in ihrem alten Beruf wieder tätig zu werden. Im Juli 1997 bezog sie zusammen mit ihrer Tochter eine Wohnung in B.

Im Streitjahr (1998) fuhr der Kläger, der L finanziell unterstützte, an den Wochenenden regelmäßig nach B. Im September 1998 eröffnete sich für L die Möglichkeit, ab Mai 1999 wieder für ihren früheren Arbeitgeber tätig zu werden. Der Kläger verlegte daraufhin im Oktober 1998 seinen Hauptwohnsitz von H nach B in die Wohnung der L. Seine Wohnung in H behielt er als Zweitwohnung bei.

In seiner ESt-Erklärung 1998 machte der Kläger für die Zeit vom 1.10. bis zum 31.12. Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständig...

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