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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 4.1.1 Betriebswirtschaftlich begründete Strukturänderungen

Joachim Patt
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Tz. 24

Stand: EL 66 – ET: 06/2009

Es gibt keine abgeschlossene Aufzählung (numerus clausus) der vom achten Teil des UmwStG begünstigten Vorgänge. Der sachliche und persönliche Anwendungsbereich der Sacheinlagevorschriften ist so gestaltet, dass alle Sachverhalte, die die Voraussetzungen der Sacheinlage (s §§ 20 Abs 1 und 23 UmwStG) erfüllen, von den St-Vergünstigungen des achten Teils des UmwStG erfasst werden. Dabei wird in der Legaldefinition der Sacheinlage die Person des Einbringenden und die Art und Weise des zivilrechtlichen/hr-lichen Vollzugs der Einbringung nicht eingegrenzt, so dass diesbezüglich alle Möglichkeiten offen stehen. Zusammen mit den sich nach den Regelungen des EStG und KStG zu bestimmenden verschiedenen Sacheinlagegegenständen (nämlich Betrieb, Teilbetrieb, MU-Anteil und mehrheitsvermittelnde Anteile an Kap-Ges) ergibt sich folglich ein mannigfacher Anwendungsbereich, der in seiner Vielgestaltigkeit (auch) die große wirtsch Bedeutung widerspiegelt.

Die Vorschriften der §§ 20 ff UmwStG regeln zB spezialgesetzlich die Änderung der Gesellschaftsstruktur eines Einzelunternehmens oder einer Pers-Ges in eine Kap-Ges (zB Beendigung einer Betriebsaufspaltung (su); Umwandlung einer Freiberufler-Praxis in eine Freiberufler-GmbH, s Ostermayer/Herig, GmbH-Stpr 2007, 13), die Bildung von Holdingstrukturen, den Aufbau oder die Erweiterung von Konzernstrukturen (s Reinhardt, INF 1998, 106, 139), Bildung eines Joint Venture Unternehmens (s Ropohl/Schulz, GmbHR 2008, 561), den stneutralen Anteilstausch, die Verselbständigung von Unternehmensbereichen (Teilbetrieb) in Tochter-Kap-Ges oder die Bildung und Übertragung von BetrSt im EU-Bereich. Im Einzelnen fallen hierunter folgende Sachverhalte (nicht abschließend)

• Einbringung eines (gewerblichen, freiberuflichen oder l + f) Einzelunternehmens in eine neu gegründete Kap-Ges durch Sachgründung (s § 5 Abs 4 GmbHG) oder hr-licher Ausgliederung eines einzelkaufmännischen Unternehmens (s § 123 Abs 3 Nr 2 UmwG),
• Einbringung eines Einzelunternehmens in eine bestehende Kap-Ges im Wege der Sach-Kap-Erhöhung (s §§ 56 ff GmbHG) oder hr-licher Ausgliederung zur Aufnahme (s § 123 Abs 3 Nr 1 UmwG; wegen Einzelheiten s Eich/Carlé, FR 2003, 764),
• Einbringung des Betriebs oder Teilbetriebs einer mitunternehmerisch tätigen GbR in eine Kap-Ges durch Sachgründung oder Sach-Kap-Erhöhung (s §§ 5 Abs 4, 56 ff GmbHG),
• Einbringung oder Umwandlung einer Pers-Handelsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft in eine Kap-Ges durch Sachgründung, Sach-Kap-Erhöhung, hr-liche Verschmelzung oder Formwechsel (§ 25 UmwStG iVm § 20 UmwStG),
• Einbringung des Teilbetriebs einer Pers-Ges in eine Kap-Ges durch Sachgründung oder -kap-Erhöhung, hr-liche Auf- oder Abspaltung oder Ausgliederung (s § 123 UmwG),
• Umwandlung einer Pers-Ges in eine sog kleine AG durch Sachgründung (s § 27 AktG) oder Formwechsel (s § 190 UmwG; zur Börsenfähigkeit mittelständischer Unternehmen; s Maute, DStR 1999, 687),
• Umwandlung einer GmbH & Co KG in eine KGaA im Wege der Ausgliederung oder durch Formwechsel (s Farnschläder/Dörschmidt, DB 1999, 1923; zur Bedeutung der KGaA –insbes Familien-KGaA und GmbH & Co KGaA – s Ladwig/Motte, DStR 1997, 1539; Niedner/Kusterer, DB 1997, 2010),
• Einbringung des Betriebs einer GmbH & Co KG in die Kpl-GmbH durch Anwachsung infolge des Ausscheidens der Kdst verbunden mit einer Sach-Kap-Erhöhung bei der Kap-Ges (s Orth, DStR 1999, 1053; s § 20 UmwStG [vor SEStEG] Tz 130, 146),
• Einbringung oder Umwandlung des Betriebs oder Teilbetriebs einer Kap-Ges in eine andere Kap-Ges durch Sachgründung, Sach-Kap-Erhöhung oder hr-liche Ausgliederung (s § 123 Abs 3 UmwG),
• Einbringung des Versicherungsbetriebs eines VVaG im Wege der Bestandsübertragung nach §§ 14, 44 VAG (verbunden mit einer Sach-Kap-Erhöhung) in eine Tochter-Kap-Ges;
• Einbringung der Beteiligung an einer Kap-Ges durch eine natürliche Person, die nach § 17 EStG oder im (Sonder-)BV stverstrickt ist, in eine Kap-Ges im Wege der Sachgründung oder Sach-Kap-Erhöhung,
• Einbringung der Beteiligung an einer Kap-Ges durch eine Kö in eine aufnehmende Kap-Ges durch Sachgründung oder Sach-Kap-Erhöhung oder ggf Ausgliederung,
• Einbringung des Verpachtungsunternehmens iR einer Betriebsaufspaltung (Besitzunternehmen) in die Betriebs-Kap-Ges durch Sach-Kap-Erhöhung oder hr-liche Verschmelzung oder Ausgliederung, wenn das Besitzunternehmen im H-Reg eingetragen ist (s Patt, steuer-journal 18/2008, 20),
• Einbringung oder Umwandlung des BgA einer Stadt/Gemeinde in eine Kap-Ges im Wege der Sachgründung, Sach-Kap-Erhöhung oder Ausgliederung (s § 123 Abs 3 UmwG),
• Ausgliederung des wG einer kstbefreiten Kö auf eine Kap-Ges (s Schröder, DStR 2001, 1415; Funnemann, DStR 2002, 2013),
• Einbringung der Beteiligung an einer inl- oder EU-ausl Kap-Ges durch eine natürliche Person oder eine Kö in eine aufnehmende inl- oder EU-ausl Kap-Ges durch Sachgründung oder Sach-Kap-Erhöhung oder nach den Übertragungsvorschriften des EU-Ausl.
• Einbringung des ...

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