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DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer (1)

Prof. Dr. Franceska Werth
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Leitsatz

Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt.

 

Normenkette

Art. 4 DBA SWE 1992, § 2 ErbStG

 

Sachverhalt

Die Klägerin erhielt im Jahr 2005 im Wege der Schenkung von ihrem Vater Anteile an einer schwedischen AG. Sie war zu diesem Zeitpunkt in Schweden ansässig. Der Vater hatte im Zeitpunkt der Schenkung seinen Wohnsitz in Deutschland und in Schweden. Sein Lebensmittelpunkt lag in Schweden. Schweden hatte die Erbschaft‐ und Schenkungsteuer zu Beginn des Jahres 2005 abgeschafft. Das FA setzte gegen die Klägerin SchenkSt fest. Mit ihrem Einspruch vertrat die Klägerin die Auffassung, ihr Vater, der Schenker, sei abkommensrechtlich allein in Schweden ansässig gewesen, sodass Schweden allein über das Besteuerungsrecht verfügt habe. Das FA wies den Einspruch als unbegründet zurück. Die dagegen eingelegte Klage hatte Erfolg (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 5.8.2020, 7 K 2779/18, Haufe-Index 14223714).

 

Entscheidung

Die Revision war begründet. Sie führte zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Abweisung der Klage. Die Schenkung der Anteile durch den Vater an die Klägerin unterlag in Deutschland der SchenkSt. Die Regelung in Art. 4 DBA-Schweden 1992 stand der Besteuerung in Deutschland nicht entgegen, da in Schweden eine SchenkSt nicht mehr existierte.

 

Hinweis

1. Die Schenkung der Anteile an der schwedischen AG unterlag als freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der SchenkSt. Die Voraussetzungen fü...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer. - siehe dazu anhängiges Verfahren beim BVerfG: 1 BvR 211/24   Leitsatz (amtlich) Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum ...

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