Rz. 382
Es wird den Staaten empfohlen, ihren Ansatz zur Dokumentation zu vereinheitlichen und eine dreigliedrige Struktur zu implementieren. Dabei dient das EU-Masterfile-Konzept als Richtlinie, um die Erstellung von Dokumentationen zu vereinfachen. Dieses Konzept wird durch das länderbezogene Berichtswesen (sog. Country-by-Country Reporting) ergänzt.
Die dreistufige Struktur gestaltet sich folgendermaßen:
1. Ein Masterfile (Stammdokumentation), das allgemeingültige, standardisierte Informationen über die gesamte Unternehmensgruppe enthält,
2. Ein Local File (Einzeldokumentation), das detaillierte Informationen zu den signifikanten Transaktionen der jeweiligen lokalen Einheit darlegt, und
3. Einen Country-by-Country Report, der Auskunft über die weltweite Verteilung der Einkünfte und gezahlten Steuern des multinationalen Konzerns bietet und zugleich Einblick in die ökonomischen Tätigkeiten an den verschiedenen Standorten gewährt.
Rz. 383
§ 90 Abs. 3 AO wurde dahingehend durch das Gesetz vom 20. Dezember 2016 neu formuliert und findet erstmalig Anwendung auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 begonnen haben. Diese Neuregelung zielt darauf ab, den Aktionspunkt 13 des BEPS-Projekts ("Base Erosion and Profit Shifting") umzusetzen, welches eine Initiative der OECD und der G20 ist. Ziel ist es, einheitliche Dokumentationsanforderungen im Bereich der Verrechnungspreise für global agierende Unternehmen einzuführen, um den Finanzbehörden die erforderlichen Informationen bereitzustellen und gleichzeitig multinationalen Unternehmen zu ermöglichen, ihren Dokumentationspflichten gemäß einem standardisierten Verfahren nachzukommen. Hierfür wurde ein dreigliedriger Ansatz entwickelt: Er beinhaltet einen Überblick über die Geschäftstätigkeiten des multinationalen Unternehme...