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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 3.2.1 Fallbeispiel 1: Schuldenkonsolidierung ohne Beteiligung von Minderheiten

Prof. Dr. Harald Kessler, Prof. Dr. Axel Kihm
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Rz. 22

 
Praxis-Beispiel

In ihrem Jahresabschluss zum 31.12.X1 hat die nach HGB bilanzierende M AG (MU) gegenüber ihrem TU, der T GmbH, eine Rückstellung wegen Schadensersatzes i. H. v. 400 GE gebildet. Der Steuersatz aller Unt des KonsKreis beträgt 30 %. Die Ausgangsdaten des Beispiels enthält die nachfolgende Übersicht (einschl. der Buchungen zur KapKons):

SchuldenKons zum 31.12.X1

Zum 31.12.X1 sind die in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Konsolidierungsbuchungen vorzunehmen:

Buchung 1: KapKons

Buchung 2: Der Aufwand aus Rückstellungsbildung des MU ist mit der gebildeten Rückstellung zu verrechnen:

 
Konto Soll Haben
Rückstellung 400  
Aufwand aus Rückstellungsbildung   400

Buchung 3: Da die Konsolidierungsbuchung das im Konzernabschluss ausgewiesene Nettovermögen im Vergleich zur Steuerbilanz erhöht, ist der ausgewiesene Steueraufwand zu niedrig. Die Anpassung erfordert daher nach § 306 HGB die erfolgswirksame Erfassung latenter Steuern von 120 (30 % von 400).

 
Konto Soll Haben
Latenter Steueraufwand 120  
Passive latente Steuern   120

Buchung 4 ist technischer Natur und berücksichtigt die nach der Doppik sich automatisch einstellende Änderung des Jahreserfolgs in der Bilanz.

Aufgrund besserer Erkenntnisse stockt die M AG die Rückstellung zum 31.12.X2 auf 450 auf. Die Einzelabschlüsse und der Summenabschluss stellen sich zum Stichtag wie folgt dar (einschl. der Buchung zur KapKons):

Zum 31.12.X2 sind folgende Konsolidierungsbuchungen vorzunehmen:

Buchung 1: KapKons

Buchung 2: Die Aufstockung der Rückstellung ist gegen den gebuchten Aufwand aus Rückstellungsbildung des MU zu stornieren.

 
Konto Soll Haben
Rückstellung 50  
Aufwand aus Rückstellungsbildung   50

Buchung 3: Da die Rückstellung i. H. v. 400 GE bereits im vergangenen Jahr erfolgswirksam eliminiert worden ist, mus...

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