Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier seines Geburtstags

Dr. Stephan Geserich
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

1. Aufwendungen für eine Feier anlässlich eines Geburtstags sind in der Regel auch durch die gesellschaftliche Stellung des Arbeitnehmers veranlasst und im Allgemeinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen.

2. Allerdings kann sich trotz des herausgehobenen persönlichen Ereignisses aus den übrigen Umständen des einzelnen Falls ergeben, dass die Kosten für eine solche Feier ausnahmsweise ganz oder teilweise beruflich veranlasst sind.

 

Normenkette

§ 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG

 

Sachverhalt

Der Kläger war im Streitjahr (2011) alleiniger Geschäftsführer einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft (GmbH). Er vollendete im Streitjahr sein 60. Lebensjahr. Anlässlich seines Geburtstags lud er sämtliche Mitarbeiter der GmbH sowie den Aufsichtsratsvorsitzenden (insgesamt ca. 70 Personen) in eine Werkstatthalle des Arbeitgebers ein. Die Kosten der Feier beliefen sich auf ca. 35 EUR pro Person. In seiner Einkommensteuererklärung machte der Kläger diese Aufwendungen vergeblich als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend. Das FG gab der nach erfolglos eingelegtem Einspruch erhobenen Klage hingegen statt (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2015, 6 K 1868/13, Haufe-Index 8862141).

 

Entscheidung

Der BFH wies die Revision des FA aus den in den Praxis-Hinweisen ausgeführten Gründen zurück.

 

Hinweis

1. Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Durchführung einer Veranstaltung oder Feier sind nur dann nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit in Abzug zu bringen, wenn sie beruflich veranlasst sind.

2. Dies ist zunächst nach dem Anlass der Feier zu beurteilen. Indes ist der Anlass einer Feier nur ein erhebliches Indiz, nicht aber das allein...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
      365
    • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
      305
    • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
      264
    • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
      260
    • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
      234
    • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
      216
    • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
      211
    • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
      176
    • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
      176
    • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
      166
    • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
      157
    • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
      143
    • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
      135
    • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
      121
    • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
      121
    • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
      115
    • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
      115
    • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
      113
    • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
      110
    • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
      110
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    IFRS-Wissen auf Knopfdruck: Rechnungslegung nach IFRS
    Rechnungslegung nach IFRS online
    Bild: Haufe Shop

    Testen Sie jetzt kostenlos den führenden IFRS-Kommentar für die Praxis. Über 100 Autor:innen, aktuelle Standards, Checklisten, Anwendungshinweise für die Praxis und IFRS/HGB-Synopse – alles in einer Datenbank. Kein Installationsaufwand. Direkt loslegen!


    BFH VI R 7/16
    BFH VI R 7/16

    Entscheidungsstichwort (Thema) Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier seines Geburtstags Leitsatz (amtlich) 1. Aufwendungen für eine Feier anlässlich eines Geburtstags sind in der Regel auch durch die gesellschaftliche ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren