Dipl.-Kfm. Thomas Volkmer
, Michael Neurath
Schrifttum:
Budde/Schnicke ua. (Hrsg.), Beck'scher Versicherungsbilanz-Kommentar, Handels- und Steuerrecht, 1998 (zitiert: "Beck VersBilKomm.").
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Regelungsgegenstand
Rz. 1
§ 341i stellt die Aufstellungspflicht von Konzernabschluss und Konzernlagebericht für Versicherungsunternehmen – unabhängig von ihrer Größe und explizit auch für andere Rechtsformen als Kapitalgesellschaften – dar. Es wird klargestellt, dass Versicherungsholdinggesellschaften ebenso als Versicherungsunternehmen gelten. Die Aufstellungs- und -vorlagefristen werden gegenüber den allgemeinen Regelungen der §§ 290 Abs. 1 und 175 Abs. 1 Satz 1 AktG abgegrenzt.
II. Bedeutung und Zweck
Rz. 2
§ 341i stellt die versicherungsbranchenspezifischen Aufstellungspflichten und Fristen dar, die gegenüber den allgemeinen Vorschriften zu beachten sind.
III. Geltungsbereich
Rz. 3
Die Regelungen des § 341i sind als branchenspezifische Vorschriften grds. von allen als Versicherungsunternehmen definierten und unabhängig von Rechtsform und Größe anzuwenden.
IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften
Rz. 4
Die Regelungen des § 341i sind als branchenspezifische Vorschriften gegenüber den allgemeinen handels- und aktienrechtlichen Vorschriften vorrangig.
V. Rechtsentwicklung
Rz. 5
Nach bisherigem Recht ergab sich die Konzernrechnungslegungspfli...